Setzt sich der Boom bei Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag fort? Findet eine weitere Verschiebung in Richtung garantiefreier Fondspolicen statt? Wie reagieren Versicherer auf die bAV- und die Rentenreform? Wie bereiten sie sich auf neue Konzepte wie zum Beispiel die Frühstartrente vor?

Diese und andere Fragen stellte DAS INVESTMENT Versicherungen den Vorständen mehrerer Versicherer in Deutschland. Die Antworten zu den Lebensversicherungen 2026 finden Sie in unserer Bildstrecke.

Anmerkung der Redaktion: DAS INVESTMENT Versicherungen forderte die befragten Gesellschaften ausdrücklich dazu auf, auch Expertinnen zu Wort kommen zu lassen, da Frauen in der Versicherungsbranche eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Trotzdem bekamen wir auf die Fragen zu Lebensversicherungen / Altersvorsorge keine einzige Antwort einer Vorständin.

Die einzige weibliche Teilnehmerin dieses Teils der Umfrage ist eine Leiterin der Unternehmenskommunikation. Welche Rolle Frauen in der Versicherungswirtschaft spielen und welche Versicherungsarbeitgeber besonders frauenfreundlich sind, erfahren Sie hier. 

bAV-Reform und Frühstartrente als Symbolpolitik
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Thomas Luer, HDI | © HDI
Thomas Lüer, Mitglied des Vorstands und Vertriebschef bei HDI Deutschland. Bildquelle: HDI

„Aktuell sehen wir einen hohen und in Teilen sogar wachsenden Bedarf unserer Kunden an Policen gegen Einmalbeitrag. Die Anlässe hierfür sind vielfältig: Sie reichen von der allgemeinen Vermögensanlage, der Wiederanlage ablaufender Sparverträge, dem Wunsch nach „Vererben und Verschenken“ in Kombination mit den steuerlichen Vorteilen einer Lebensversicherung bis hin zum Bedarf nach einer lebenslangen Absicherung durch eine sofortbeginnende Rente. Diese Entwicklung wird vor dem Hintergrund attraktiver Zinsen und positiver Kapitalmärkte zusätzlich begünstigt. Wir beabsichtigen, dieses Geschäft auch 2026 weiter auszubauen, sofern die Rahmenbedingungen günstig bleiben.

Fondsgebundene Rentenversicherungen spielen bereits heute eine zentrale Rolle bei der Altersvorsorge. Kunden messen den langfristigen Chancen kapitalmarktbasierter Angebote – insbesondere Aktien und Fonds – mittlerweile eine höhere Bedeutung bei als den kurz- oder mittelfristigen Kursschwankungen an der Börse. Sie verstehen, dass Zeit der entscheidende Faktor beim Vermögensaufbau ist. 

In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sieht es etwas anders aus: Hier bieten wir unterschiedliche Garantiemodelle an. Sowohl Hybridmodelle mit 80 Prozent Bruttobeitragsgarantie als auch Indexpolicen mit einer 100-Prozent-Bruttobeitragsgarantie. Beide Modelle tragen den unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen und Renditeerwartungen der Kunden Rechnung.

Wir sehen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) weiterhin großes Potenzial. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) II unterstreicht, dass die bAV im Fokus bleibt –allerdings hat der Gesetzgeber die Potenziale für eine Ausweitung und Modernisierung des Systems bedauerlicherweise nicht genutzt. Das BRSG II ermöglicht künftig zwar ein Opting-out auch ohne Tarifvertrag. Bei genauerer Betrachtung bieten die neuen Opting-out-Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jedoch kaum Vorteile: Sie erfordern Betriebsvereinbarungen, die in kleinen Betrieben oftmals fehlen, verursachen zusätzliche Kosten durch den verpflichtenden, pauschalen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent, sind in tarifgebundenen Branchen kaum anwendbar und erhöhen den bürokratischen Aufwand erheblich. Im Ergebnis steigt die Komplexität, und der Nutzen aus Sicht der KMU bleibt fraglich.

Aus unserer Sicht stellt die Reform, daher keine große Veränderung dar. Nach unserer Einschätzung werden die mit dem BRSG II eingeführten Neuerungen keine signifikante Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere in Kleinbetrieben, bewirken. Forderungen wie eine Angleichung der steuer- und sozialversicherungsfreien Dotierungsgrenzen gemäß § 3 Nr. 63 EStG, eine einfache Mitnahme von Policen auch im Rahmen der rückgedeckten Unterstützungskasse, eine Vereinheitlichung und Erhöhung der Regelung zum Freibetrag in der Kranken- und Pflegeversicherung, sowie eine Flexibilisierung beziehungsweise Klarstellung der maßgeblichen Mindestgarantien in den verschiedenen Zusageformen – all das bleibt weiterhin aus. Hier wäre deutlich mehr möglich gewesen – es hätte lediglich etwas mehr Mut und die Bereitschaft erfordert, auf die Stimmen aus der Praxis zu hören.

Grundsätzlich begrüßen wir Vorschläge, die den frühzeitigen Aufbau der Altersvorsorge fördern. Die Stellungnahme des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) vom 17. Dezember 2025 zum Eckpunktepapier der Bundesregierung, zeigt jedoch, dass noch einige wesentliche Inhalte zu klären sind. Insofern verfolgen wir den weiteren Verlauf des Verfahrens mit großem Interesse. Es ist uns zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich, konkrete Auswirkungen auf unser Produktportfolio zu benennen. Allerdings sei an dieser Stelle bereits vorausgeschickt: Nur eine lebenslange Rente verdient die Bezeichnung „Rente“ – das gilt auch für die Frühstart-Rente.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Gesetzgeber auch an dieser Stelle eher halbherzig agieren wird. So soll vorerst nur der Geburtsjahrgang 2020 (Kohorte der Sechsjährigen) gefördert werden. Erst ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge eine Förderung bekommen. Ob und inwiefern freiwillige Zuzahlungen über die monatlichen zehn Euro hinaus honoriert werden, ist derzeit noch unklar. Es ist zu befürchten, dass auch hier nur Symbolpolitik betrieben wird, ohne wirklich konsequent am Aufbau einer Teilkapitaldeckung für die jüngste Generation zu arbeiten.“