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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Widerrufsjoker Regierung verkürzt Widerufsfrist für Wohnimmobilienkredite

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, den das Bundeskabinett im Juli beschlossen hat, soll jetzt noch einmal verändert werden. Das Widerrufsrecht für Kreditnehmer von Immobiliendarlehen wird zeitlich eingeschränkt.

Das Widerrufsrecht gab Verbrauchern das Recht, sich aus Immobilienkrediten zu lösen, wenn der Kreditgeber den Kunden nur unzureichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hatte. Verbraucherschützer lobten das Recht als einen „Widerrufsjoker“. Anders die Bankenverbände: Sie bemängelten, dass Kunden nun eine billige Möglichkeit an der Hand hätten, sich aus alten Kreditverträgen einfach zu lösen und sich bei gesunkenen Zinsen lukrativere Immobilienkredite zu sichern.

Vier von fünf Kreditverträgen unzureichend

Immerhin hatte die Stiftung Warentest in einer Untersuchung festgestellt, dass vier von fünf Immobilienkreditverträgen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen worden waren, keine hinlänglichen Widerrufsbelehrungen enthielten. Aus solchen Verträgen konnten sich Kunden also recht einfach lossagen – wenn auch die Stiftung Warentest anmerkt, dass der Weg zur Auflösung eines Immobilienkreditvertrags auf jeden Fall ein beschwerlicher ist.

Der veränderte Gesetzentwurf will dem jetzt einen Riegel vorschieben. Er setzt Verbrauchern eine Frist, um sich aus Immobilienkreditverträgen der Jahre 2002 bis 2010 zu lösen: Nur noch maximal drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll ein Ausscheiden möglich sein.    

Kunden, die über ihre Möglichkeiten zum Vertragswiderruf jedoch überhaupt nicht aufgeklärt wurden, sollen jedoch auch weiterhin „ewiges Widerrufsrecht“ genießen. Der Bundestag berät demnächst in zweiter Lesung über den Entwurf.

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