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„Widersinnige Belastungen für Betriebsrentner“ BdV-Chef zur bAV-Reform: Arbeitnehmer müssen doppelte Beiträge zahlen

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Empfindliche Doppelbelastung

Mit dem aktuellen BRSG hat die Bundesregierung diese Problematik nochmals ausgeweitet. Die Steuerfreiheit ist auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet worden, während die Sozialabgabenfreiheit auf 4 Prozent beschränkt bleibt. Wer also Entgeltumwandlung bis zur steuerfreien Höchstgrenze nutzt, muss sich auf eine empfindliche Doppelbelastung seiner Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einstellen: Der volle Beitragssatz wird dann im Alter fällig – die Leistung schmälert sich dadurch im schlimmsten Fall um über 18 Prozent.

Wer Betriebsrenten stärken möchte, muss Betriebsrentner von solchen widersinnigen Belastungen befreien. Es ist völlig unverständlich, dass diese Gerechtigkeitslücke mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sogar nochmals weiter geöffnet wird. Zu glauben, dass man jedoch mit dem BRSG das Problem der Renten gelöst hätte, ist blauäugig. Der Gesetzgeber wird sich über dieses Gesetz hinaus weiter mit der Frage eines fairen und zukunftsfähigen Modells der Altersvorsorge beschäftigen müssen.

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