Private Vorsorge Wie Berater Sicherheit für den Lebensabschnitt Pflege bieten
Mit jeder Reform erwartet man eine Verbesserung. Diese Reform verspricht eine Erhöhung von Leistungen und Entlastung der Pflegebedürftigen. Doch bei genauer Betrachtung handelt es sich um eine Verteuerung des tatsächlichen Eigenanteils im Pflegeheim und zuhause erhalten die pflegenden Angehörigen – meist Frauen – auch diesmal nichts. Zudem bringt die Erhöhung der Pflegesachleistungen, die letztmals 2017 angepasst wurde, noch nicht einmal den Inflationsausgleich.
Die andere Seite der Medaille teilen sich die drei Dimensionen:
- Singularisierung der zukünftigen Pflegebedürftigen
- Abnahme von Mitbürgerinnen und Mitbürger im erwerbsfähigen Alter
- Genereller Wandel des familiären Settings (Stichwort Emanzipation und Mobilität)
Erhöhung um 5 % bei Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
Paragraf 36 Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Absatz 1
Das bedeutet, dass etwas mehr Geld insbesondere für den ambulanten Pflegedienst zur Verfügung steht.
Allerdings für Pflegepersonen, die die häusliche Pflege übernehmen, gibt es keine verbesserte Leistung. Für Ihre vielfältigen Aufgaben häufig rund um die Uhr erhalten Sie beispielsweise in Pflegegrad 2 nach wie vor monatlich 316 Euro. Diese sind lediglich steuerfrei, weil der Gesetzgeber darin die „sittliche Pflicht“ sieht.
Finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen
Hierbei geht es um die stationären Kosten in einem Pflegeheim ab Pflegegrad 2. Die Kosten für den Pflegebedürftigen setzen sich aus Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung und aus einem Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen zusammen.
Hallo, Herr Kaiser!
Beispielsweise bei Pflegegrad 4 sieht dies im Durchschnitt wie folgt aus:
Investitionskosten | 458 Euro |
Unterkunft und Verpflegung | 779 Euro |
Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen | 831 Euro |
Gesamteigenanteil | 2.068 Euro |
Kassenanteil | 1.775 Euro |
Gesamtheimentgelt | 3.843 Euro |
Die Reform besagt, dass es eine Entlastung auf den Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen gibt und nicht etwa auf den zu zahlenden Eigenanteil. Im obigen Beispiel bei 831 Euro sieht dies wie folgt aus:
1. Monat | 5 % | 41,55 Euro |
13. Monat | 25 % | 207,75 Euro |
25. Monat | 45 % | 373,95 Euro |
37. Monat | 70 % | 5.814,70 Euro |
Hierzu sollte erwähnt sein, dass die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeheim aktuell sinkt: so waren es 2015 noch 840 Tage und 2018 nur noch 702 Tage, also weniger als 24 Monate.
Im Durchschnitt erleben die Bewohner der Pflegeheime nur die ersten zwei Entlastungsstufen.