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Email-Konten, Soziale Medien & Co. Wie der digitale Nachlass geregelt wird

Junge Frau mit Smartphone
Junge Frau mit Smartphone: Ob privat oder im Job – so ziemlich jeder häuft in seinem Leben eine digitale Erbmasse an, vom Instagram-Account bis zur Krypotowährung. | Foto: imago images / Westend61

Im Testament ist meist klar bestimmt, wer Haus und Grund, das Vermögen und wertvolle Gegenstände nach dem Tode bekommen soll. Doch was mit den persönlichen digitalen Daten nach dem Ableben passiert, ist in den seltensten Fällen geklärt. Ein Fehler, denn eine solche „digitale Erbmasse“ häufen mittlerweile nahezu alle Menschen in ihrem Leben an. Ob Daten aus sozialen Netzwerken, E-Mails oder Benutzerkonten für Online-Banking oder andere Plattformen im Web – durch die Digitalisierung umfassen Nachlässe und Erbschaften immer häufiger auch digitale Bestandteile.

Diese elektronischen Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren, werden als digitales Erbe oder digitaler Nachlass bezeichnet. Die Rechte gehen an die Erben über. Für den Erblasser ist es somit sehr bedeutsam, wer nach seinem Ableben welche Daten erhält, in denen eventuell wertvolle Informationen über Vermögenswerte bis hin zu privaten Geheimnissen gespeichert sind. Wichtig ist vor allem, dass auch die Erben Zugang im Todesfall erhalten und Kenntnis über den Zugang haben. Der „Facebook-Fall“ löste einen rechtswissenschaftlichen Diskurs hinsichtlich des digitalen Nachlasses aus, nachdem Facebook den Eltern den Zugang zum Account der verstorbenen Tochter verweigert hatte.

Unwissenheit über digitale Spuren

Einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov zufolge, haben sich dennoch nur 8 Prozent der volljährigen Deutschen bisher intensiv mit der Regelung des digitalen Nachlasses beschäftigt. Ein Hindernisgrund ist dabei Unwissenheit: Viele Menschen wissen gar nicht, dass auch E-Mail-Accounts oder Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram zum digitalen Erbe gehören.

Auch im Rahmen der Nachfolgeberatung findet das digitale Erbe wenig bis keine Berücksichtigung. Wer dies schon zu Lebzeiten ordentlich regelt, macht seinen Hinterbliebenen jedoch vieles leichter. Diese müssen sonst etwa Daten und bestehende Accounts löschen sowie vereinbarte Abos und Kaufverträge kündigen, schließlich enden diese Verträge nicht automatisch. Je sensibler und sorgfältiger bereits zu Lebzeiten mit den Spuren im Netz umgegangen wird, desto einfacher ist es für die Erben, den digitalen Nachlass zu verwalten.

Sinnvoll ist beispielsweise, zunächst eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern zu erstellen. In einer Vollmacht kann der Erblasser zudem frühzeitig festlegen, was nach dem Tod mit seinen Accounts, Passwörtern und anderen digitalen Spuren, wie Daten in Cloud-Diensten, passieren soll und wer die Zugriffsrechte erhält.

Erben erhalten Datenzugriff

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Und noch etwas sollten Erblasser beachten: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht das digitale Erbe komplett auf die erbberechtigten Hinterbliebenen über, so dass sie auf die Daten zugreifen dürfen – selbst wenn es sich um private Chats handelt. Laut BGH steht in diesem Fall das Erbrecht über dem postmortalen Persönlichkeitsrecht, dem Fernmeldegeheimnis sowie dem Datenschutz. Wer jedoch verhindern will, dass einer der Erben auf ein Nutzerkonto zugreifen kann, sollte einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den Zugriff der Erben verhindert und die Datenbestände löscht beziehungsweise Nutzerkonten kündigt.

Jeder Erblasser sollte sich frühzeitig um die Regelung des eigenen Nachlasses kümmern, egal ob dieser aus klassischen Sachwerten wie einer Immobilie und Aktien oder digitalen Werten besteht. Ohne Hinweise auf Benutzernamen, Passwörter oder PINs können im schlimmsten Fall sogar Vermögenswerte unerkannt bleiben. Das gilt insbesondere für Konten bei reinen Online-Banken, restlichem Paypal-Guthaben oder auch Vermögenswerten in Kryptowährungen. Die Herausforderung für die Nachfolgeberatung bezüglich des digitalen Nachlasses ist das Spannungsfeld zwischen Dokumentation und Diskretion.

Schritte, die man in Bezug auf den digitalen Nachlass einleiten sollte:

  • Die wichtigste Maßnahme: Kümmern Sie sich um das Thema digitaler Nachlass. 
  • Anfertigung einer dokumentierten Übersicht der Aktivitäten im Internet. 
  • Zugangssicherung für bestimmte oder definierte Personen gewährleisten. 
  • Benutzerkennung und Passwort sowie entsprechende Aktualisierungen sollten der vorgesehenen Person in geeigneter Weise bekannt sein, um sie in die Lage zu versetzen, im entscheidenden Zeitpunkt auf den jeweiligen Account zugreifen zu können.
  • Integrieren Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche bezüglich Ihres digitalen Vermögens in Ihren Vollmachten.
  • Machen Sie sich vertraut mit den Nutzungsbedingungen der von Ihnen in Anspruch genommenen digitalen Dienstleistungen und den jeweiligen anbieterspezifischen Regelungen, insbesondere für die Stellvertretung und den Fall des Versterbens.
  • Suchen Sie das Gespräch mit der von Ihnen ausgewählten Person und unterrichten Sie diese in geeigneter Form über Ihre Wünsche für den Fall der Fälle.
  • Dem Erblasser ist zu raten, bei Online-Aktivitäten und bei der Speicherung von Daten grundsätzlich zwischen geschäftlichen und privaten Daten sowie gegebenenfalls Vermögenswerten und Nicht-Vermögenswerten zu trennen.
  • Anlage einer digitalen Vorsorgemappe: Verschlüsselung des Dokuments mit einem sogenannten Master-Passwort. Dieses braucht nicht regelmäßig geändert werden und kann den Erben beziehungsweise im Rahmen der letztwilligen Verfügung mitgeteilt werden.
  • Checken Sie aktuelle Vollmachten oder das bestehende Testament in Bezug auf den digitalen Nachlass.

Abschließend gilt es natürlich darauf hinzuweisen, dass dies nur einen Ausschnitt der möglichen Aktivitäten umfasst, und insbesondere die rechtlichen Fragestellungen dieser Aspekte zusätzlich mit dem persönlichen Rechtsberater erörtert werden sollten.

Über den Autor: Maximilian Kleyboldt, CFP, ist Vorstandsmitglied des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) sowie stellvertretender Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank in Frankfurt am Main.

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