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Pläne der Ampelparteien Wie der Koalitionsvertrag in der Finanzbranche ankommt

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„Sozialer Auftrag für Vermittler aufgewertet“

Frank Rottenbacher (li.) und Norman Wirth

Beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat man sich mit den Auswirkungen auf die Vermittlerbranche beschäftigt. Die Vorstände Norman Wirth und Frank Rottenbacher sagen:

„Wir freuen uns über die Einsicht der Koalitionäre, die großen Themen im Land anzugehen und sich nicht mit ideologisch getriebenen Zielen wie einem Provisionsverbot oder einer Bafin-Vermittleraufsicht zu beschäftigen. 

Auch zur geplanten Pflicht zur Absicherung für Selbstständige äußern sich die AfW-Vertreter:

„Die Versicherungspflicht für neue Selbständige hat es erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag geschafft. Es soll für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden. Grundsätzlich sind sie dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sollen aber im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen können. Dieses soll insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.“

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Speziell für Vermittler ergebe sich daraus:

„Der soziale Auftrag gerade für unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und –vermittlerinnen wird mit diesem neuen Produkt aufgewertet, da hierfür eine fachkundige Beratung unabdingbar sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie seitens der Produktgeber ein entsprechendes Produkt konzipiert wird.“

Der AfW listet in Stichpunkten weitere Aspekte auf, die sich potenziell auf die Vermittlerbranche auswirken könnten:

  • „Das System der privaten Altersvorsorge soll grundlegend reformiert werden. Was das bedeutet, wird nur ansatzweise deutlich.
    • Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden, u.a. durch die 'Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen'.
    • Es soll ein öffentlich verantworteter 'effektiver und kostengünstiger' Fonds aufgelegt werden, der abgewählt werden kann.
    • Weiter soll die gesetzliche Anerkennung von Anlageprodukten mit höheren Renditen als Riester geprüft werden.
  • Die Bafin wird aufgefordert, Regulierungslücken beim Grauen Kapitalmarkt zu identifizieren.
  • Vergabe von Verbraucherkrediten: Hier sollen die individuellen Verhältnisse der Verbraucher stärker in den Fokus genommen werden.
  • Bei Restschuldversicherungen soll eine Entkoppelung von Abschluss des Kredit- vom Versicherungsvertrag auf eine Woche erfolgen.
  • Die Geldwäschebekämpfung wird auf mehreren Ebenen gestärkt und zum Teil bei der Bafin zentralisiert.
  • Auch für neue Technologien wie Blockchain etc. soll ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden. Dabei sollen digitale Finanzdienstleistungen ohne Medienbrüche funktionieren und daher der Rechtsrahmen entsprechend angepasst werden.
  • Die Finanzierung unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband soll 'entsprechend dem gestiegenen Bedarf' angepasst werden.
  • Evaluation der Wirksamkeit von Finanzregulierung: Diese soll auch vor dem Hintergrund 'Verbraucherschutz und Bürokratie' vorgenommen werden.“