Wie die IHK sich das Berufsbild „Unabhängiger Finanzberater“ vorstellt
Dietmar Vogelsang
Die aktuelle Diskussion um die verschiedenen Vergütungsmodelle sei nicht zielführend, ein Verharren im ungeregelten rechtlichen Raum für Berater und Verbraucher nicht länger zumutbar, so Richard Pfefferkorn, Vorsitzender des Ausschusses Finanzdienstleistungen der IHK Frankfurt am Main.
Die rechtliche Verankerung eines neuen Berufsbildes „Unabhängiger Finanzberater“ wäre nach Ansicht des Arbeitskreises „Vertrauen in die Finanzmärkte“ ein Schritt in die richtige Richtung. Der Arbeitskreis untersteht dem Finanzdienstleistungsausschuss der Industrie- und Handelskammer.
„Es geht darum, dass die Verbraucher auf Basis transparenter Berufsgrundsätze und Bezeichnungen frei zwischen den beiden Entlohnungsmodellen Provision und Honorar entscheiden und die für sie beste Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung wählen können“, erläutert Dietmar Vogelsang, Leiter des Arbeitskreises. Dazu benötige man die Berufsbezeichnung „Unabhängiger Finanzberater“
IHK will unabhängige Beratung nur gegen Honorar
Die Leistungen des Unabhängigen Finanzberaters müssten laut Aussagen der IHK-Finanzexperten ausschließlich durch ein Honorar vergütet werden, das der Auftraggeber zahlt. Dieses Honorar sollte immer fällig werden, unabhängig ob es zum Vertragsabschluss für ein Geld-, Kapitalanlage-, Versicherungs- oder Finanzierungsprodukt kommt oder nicht. Provisionen oder sonstige Leistungen Dritter seien abzulehnen, da der Bezug von Provisionen gegen die notwendige Unabhängigkeit des Beraters spricht. Vielmehr müssten Honorartarife eingeführt werden, eine Art Gebührenordnung analog zu anderen Freien Berufen wie Steuerberater oder Rechtsanwälte.
„Weiterhin muss der Unabhängige Finanzberater die Haftungsverantwortung für seine Empfehlungen übernehmen. Er ist verpflichtet, eine seinem Tätigkeitsumfang angemessene und ausreichend dimensionierte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Schaden einer möglichen Falschberatung ersetzen kann“ so Vogelsang weiter.
Qualifikation je nach Leistungsspektrum
Aus Sicht des Arbeitskreises setzt eine kompetente Beratung außerdem eine angemessene Qualifikation und Erfahrung der beratenden Person voraus. „Zulassung, Registrierung und laufende Kontrolle im Sinne einer berufsständischen Lösung müssen gewährleistet sein. Umfang und Tiefe der Ausbildung müssen sich an dem abgedeckten Dienstleistungsspektrum (Finanzplanungsleistungen, Geld- und Kapitalanlagen, Versicherungs- und Finanzierungsprodukte) orientieren“, sagte Vogelsang.
Die Finanzexperten der IHK sehen den Gesetzgeber nun im Zugzwang, die gesetzliche Basis für eine unabhängige Finanzberatung zu legen. Entsprechende Vorschläge aus Verbraucherschutz- und Wirtschaftsministerium werden noch in diesem Jahr erwartet.
Die rechtliche Verankerung eines neuen Berufsbildes „Unabhängiger Finanzberater“ wäre nach Ansicht des Arbeitskreises „Vertrauen in die Finanzmärkte“ ein Schritt in die richtige Richtung. Der Arbeitskreis untersteht dem Finanzdienstleistungsausschuss der Industrie- und Handelskammer.
„Es geht darum, dass die Verbraucher auf Basis transparenter Berufsgrundsätze und Bezeichnungen frei zwischen den beiden Entlohnungsmodellen Provision und Honorar entscheiden und die für sie beste Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung wählen können“, erläutert Dietmar Vogelsang, Leiter des Arbeitskreises. Dazu benötige man die Berufsbezeichnung „Unabhängiger Finanzberater“
IHK will unabhängige Beratung nur gegen Honorar
Die Leistungen des Unabhängigen Finanzberaters müssten laut Aussagen der IHK-Finanzexperten ausschließlich durch ein Honorar vergütet werden, das der Auftraggeber zahlt. Dieses Honorar sollte immer fällig werden, unabhängig ob es zum Vertragsabschluss für ein Geld-, Kapitalanlage-, Versicherungs- oder Finanzierungsprodukt kommt oder nicht. Provisionen oder sonstige Leistungen Dritter seien abzulehnen, da der Bezug von Provisionen gegen die notwendige Unabhängigkeit des Beraters spricht. Vielmehr müssten Honorartarife eingeführt werden, eine Art Gebührenordnung analog zu anderen Freien Berufen wie Steuerberater oder Rechtsanwälte.
„Weiterhin muss der Unabhängige Finanzberater die Haftungsverantwortung für seine Empfehlungen übernehmen. Er ist verpflichtet, eine seinem Tätigkeitsumfang angemessene und ausreichend dimensionierte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Schaden einer möglichen Falschberatung ersetzen kann“ so Vogelsang weiter.
Qualifikation je nach Leistungsspektrum
Aus Sicht des Arbeitskreises setzt eine kompetente Beratung außerdem eine angemessene Qualifikation und Erfahrung der beratenden Person voraus. „Zulassung, Registrierung und laufende Kontrolle im Sinne einer berufsständischen Lösung müssen gewährleistet sein. Umfang und Tiefe der Ausbildung müssen sich an dem abgedeckten Dienstleistungsspektrum (Finanzplanungsleistungen, Geld- und Kapitalanlagen, Versicherungs- und Finanzierungsprodukte) orientieren“, sagte Vogelsang.
Die Finanzexperten der IHK sehen den Gesetzgeber nun im Zugzwang, die gesetzliche Basis für eine unabhängige Finanzberatung zu legen. Entsprechende Vorschläge aus Verbraucherschutz- und Wirtschaftsministerium werden noch in diesem Jahr erwartet.
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