Offenlegungsverordnung Wie die SFDR die Fondsbranche auf den Kopf stellt
Wobei der Begriff selbst noch immer reichlich schwammig daherkommt, was sicher auch in der Natur der Sache liegt. Wörtlich heißt es zumindest wie folgt:
- Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft
- Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen
- vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften
Das kann alles eine Menge sein, aber eben auch eine Menge Nichts. Zum Beispiel ist unklar, ob Aktien von Ölunternehmen ausgeschlossen sind, weil sie mit fossilen Brennstoffen zu tun haben. Oder sind sie sogar ein wichtiges Investment, weil sich die Unternehmen auf die post-fossile Zeit umstellen müssen und dafür Investorengeld brauchen? Dann wäre das durchaus eine Anlage, „die zur Erreichung eines Umweltziels“ beiträgt. In solchen Punkten ist zweifellos noch einiges zu klären. Und das läuft künftig im LED-Scheinwerfer der Öffentlichkeit, Stichwort: Transparenz. Weshalb die SFDR für manche auch unter dem Namen „Transparenzverordnung“ läuft.
Der Weg dorthin läuft über die sogenannten Principal Adverse Impacts (PAI). Das sind Datenpunkte, an denen sich die Produktanbieter entlanghangeln können, indem sie sie auszufüllen haben. Sie stehen noch nicht ganz fest. Allerdings hat man drei europäische Aufsichtsbehörden befragt: die Bankbehörde EBA, die Versicherungs- und Pensionsbehörde Eiopa und die Wertpapier- und Marktbehörde Esma. In einem gemeinsamen Papier schlugen sie 32 Pflicht- und 18 freiwillige Datenpunkte vor, die sich auf folgende Gebiete beziehen:
- Treibhausgase
- Energieeffizienz
- Biovielfalt
- Wasser
- Müll
- Soziales
- Mitarbeiter
- Menschenrechte
- Korruption
Dabei fällt auf, dass es in all diesen Regeln gar nicht um die Vorteile nachhaltiger Geldanlagen geht. Auch PAI bedeutet auf Deutsch „Hauptnebenwirkung“ und ist damit alles andere als positiv besetzt. Stattdessen ist im SFDR-Text durchweg von Nachhaltigkeitsrisiken die Rede. Gemeint sind Risiken für Unternehmen, die sich nicht der neuen Realität anpassen wollen oder können und deshalb mit Umweltgesetzen, umdenkenden Anlegern und später auch dem Klima Probleme bekommen können.