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Von Aktualisiert am in Berater & VermittlerLesedauer: 10 Minuten
Zentrale der Versicherungsgruppe Die Bayerische
Ärger in der Zentrale der Versicherungsgruppe Die Bayerische: Das Bild des Versicherers nach dem Reinheitsgebot hat Risse bekommen. | Foto: die Bayerische

Von der Zahl 34 ist unter Vermittlern für Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobilien oft zu hören. Der Vermittlerverband AfW nennt seine Nachwuchsorganisation marketingwirksam „Die 34er“. Die Zahl wird wie ein Aushängeschild benutzt und ist Ausdruck von Zusammengehörigkeit und Professionalität eines durchaus fragmentierten und heterogenen Berufsstands. Dabei steckt dahinter ein trockener, rechtlicher Sachverhalt: Nach Paragraf 34 d Absatz 1 Gewerbeordnung bedarf die Tätigkeit als Versicherungsvermittler grundsätzlich der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Dazu gehört auch die Eintragung in das Vermittlerregister.

Anonymes Posting bringt die Bayerische unter Druck

Genau dieses Thema bringt jetzt die Bayerische in die Bredouille. Seit einigen Wochen muss sich das Unternehmen aus München Vorwürfe anhören, dass in ihrem Auftrag tätige Vermittler ausgerechnet diese Vermittlerregistereintragung nicht haben. Tätig seien sie alle für die Fairmögenskonzepte Deutschland GmbH (FKD). Das Unternehmen wurde im Frühjahr 2023 gegründet und hat seinen Sitz in Witten, weit weg von der Bayerischen.

Mitte November hatte ein anonymes Posting in der Facebook-Gruppe „Versicherungsvermittler Deutschland“ mit über 11.000 Mitgliedern den Stein ins Rollen gebracht. Darin werden mehrere für die FKD tätige Personen genannt, die sich beispielsweise in ihren Social-Media-Profilen und Plattformen wie Xing und Linkedin als Vermittler zu verstehen geben würden. Gleichzeitig verfügten sie aber über keine Registrierungsnummern als Vertreter. In einem Fall sei die Nummer gar ungültig, in einem weiteren Fall habe ein offenkundig für den Vertrieb der Bayerischen tätiger Vermittler eine dazu nicht passende Zulassung als Makler.

Versicherungsvermittlung ohne Eintragung ist eine Ordnungswidrigkeit

Klar ist: Die fehlende Eintragung kann gewerbe- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben, wie DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke erklärt. „Eine Versicherungsvermittlung ohne Eintragung in das Vermittlerregister stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann von der zuständigen Behörde mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden.“ Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde.

Die Eintragungen sind über das Vermittlerregister öffentlich jederzeit einsehbar. „Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz“, wie es dazu auf der Website der DIHK heißt.

 

Zahlreiche Vorwürfe zum Geschäftsgebaren der FKD

Die Vorwürfe reichten allerdings noch deutlich weiter: Diverse Vermittler oder die Agenturen der FKD, für die sie tätig sind, würden mit den Slogans „unabhängig“, „unabhängiger Versicherungscheck“, „alle Gesellschaften“ oder einem „Produktangebot von A bis Z“ werben. Das Auftreten handelnder Personen bei Social Media erinnere dabei an Verhältnisse von Strukturvertrieben in den 90er Jahren, so der anonyme Ankläger aus der Facebook-Gruppe.

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Kritik an der FKD gab es auch wegen des Handelsregistereintrags. Darin hieß es, dass der Gegenstand des Unternehmens unter anderem die „Vermittlung von Bausparverträgen und Kapitalanlagen“ ist. Von Versicherungen ist indes keine Rede. Außerdem habe die FKD selbst keine Eintragung im Vermittlerregister und keine eigene Webpräsenz.

FKD-Verbindungen zur Bayerischen unübersehbar

Alles das passe nicht zu der Ausschließlichkeitsorganisation eines Traditionsversicherers wie der Bayerischen, so der Vorwurf. Um den direkten Zusammenhang zur FKD klarzumachen, nannte der Verfasser des anonymen Postings einen der beiden Geschäftsführer des Vertriebsunternehmens, Markus Brochenberger. Dieser ist seit vielen Jahren auch Geschäftsführer der Bayerische-Tochter Compexx.

Zudem wurden Bilder von Veranstaltungen veröffentlicht, sogenannte Starterseminare für die Personalrekrutierung, auf denen das Wappentier der Bayerischen, ein blauer Löwe, in direkter Verbindung mit der FKD zu sehen ist. Auch präsentieren mehrere FKD-Vertreter auf ihren Social-Media-Accounts Werbefilme zur „Plusrente“, einem Produkt der Bayerische Beamten Lebensversicherung.

Unternehmensgegenstand mittlerweile geändert

DAS INVESTMENT hat sämtliche hier genannten Vorwürfe geprüft. Soweit nachvollziehbar, insbesondere durch Namensprüfung im öffentlich einsehbaren Vermittlerregister, sind sie aus unserer Sicht zutreffend. Die Website der FKD ist bereits seit über einem Monat offline, dafür gibt es mittlerweile unter dem vollständigen Firmennamen eine Eintragung des Unternehmens ins Vermittlerregister als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO.

Auch wurde per Gesellschaftervertrag eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen und am 13. Dezember in Handelsregister eingetragen. Nun heißt es: „Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Bausparverträgen, Kapitalanlagen und Versicherungen, einschließlich der hierauf bezogenen Erbringung von Beratungsleistungen...“. Auf Nachfrage von DAS INVESTMENT nannte FKD-Geschäftsführer Brochenberger diesen Punkt „einen Verwaltungsfehler, welchen wir mittlerweile korrigiert haben“.

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