Übertragen Großeltern sechsstelliges Vermögen auf die Enkel, wünschen sie sich oft, dass diese es sinnvoll verwenden. Zuweilen aber unterscheiden sich die Ansichten, was sinnvoll ist, zwischen den Generationen. Denn auch wenn man sich in der Familie vertraut: Verführungen lauern an vielen Ecken. Wird der Enkel mit Anfang 20 zum Porsche-Fahrer, geht er statt zum Studium auf Weltreise oder entscheidet gar der Lebenspartner mit über das Vermögen?
„Schenken aber weiterhin mitreden können“ wird immer mehr zu einer wichtigen Bedingung bei Vermögensübertragungen. Eine Möglichkeit ist die Schenkung einer Investmentpolice mit „99-1“. Eine einfache und elegante Lösung, bei der der Beschenkte zum Beispiel nur 99 Prozent des Vermögens erhält und der Schenker wegen seines Ein-Prozent-Anteils Mitspracherecht bei Auszahlungen hat (die Quote kann übrigens frei festgelegt werden). Das Vermögen wird dabei steuerbegünstigt zum Beispiel von einem Vermögensverwalter betreut, doch zur Abgeltungsteuer...
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Übertragen Großeltern sechsstelliges Vermögen auf die Enkel, wünschen sie sich oft, dass diese es sinnvoll verwenden. Zuweilen aber unterscheiden sich die Ansichten, was sinnvoll ist, zwischen den Generationen. Denn auch wenn man sich in der Familie vertraut: Verführungen lauern an vielen Ecken. Wird der Enkel mit Anfang 20 zum Porsche-Fahrer, geht er statt zum Studium auf Weltreise oder entscheidet gar der Lebenspartner mit über das Vermögen?
„Schenken aber weiterhin mitreden können“ wird immer mehr zu einer wichtigen Bedingung bei Vermögensübertragungen. Eine Möglichkeit ist die Schenkung einer Investmentpolice mit „99-1“. Eine einfache und elegante Lösung, bei der der Beschenkte zum Beispiel nur 99 Prozent des Vermögens erhält und der Schenker wegen seines Ein-Prozent-Anteils Mitspracherecht bei Auszahlungen hat (die Quote kann übrigens frei festgelegt werden). Das Vermögen wird dabei steuerbegünstigt zum Beispiel von einem Vermögensverwalter betreut, doch zur Abgeltungsteuer kommen wir später.
Denn entscheidend ist zunächst: Wie lange können Großeltern das Mitspracherecht noch sichern, wenn sie vielleicht schon 80plus sind? Die Lösung ist die Einbindung der mittleren Generation in die Konstruktion, wie zum Beispiel der 50-jährigen Tochter der Großeltern als Mutter der Enkelkinder. Die Großeltern vererben oder verschenken ihren Ein-Prozent-Mitspracheanteil an die eigene Tochter. Damit geht auch das Mitspracherecht nahtlos an diese über. Die Tochter kann also, so lange sie lebt, kontrollieren, was mit dem Vermögen passiert. Selbst wenn die Großeltern nicht mehr da sind.
Dieser lange Zeitraum von 30, 40 oder mehr Jahren kann von den Großeltern durchaus gewollt sein, denn mit der Tochter/Mutter hält eine interessante Komponente Einzug in den Vertrag. Hier kommen wir auf die Steuerbegünstigung der Vermögensverwaltung in einer Investmentpolice zurück: das investierte Vermögen arbeitet nämlich während der Laufzeit abgeltungs- und einkommensteuerfrei. Und die Auszahlung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen die in der gesamten Laufzeit angefallen sind an den Enkel bleiben steuerfrei, wenn die Police erst in späteren Jahren mit dem Tod der Tochter/Mutter fällig wird. Klar ist, dass die Kontrolle für den Enkel dann auch endgültig erlischt. Mit einer solchen langfristigen Planung und Einbindung von Familienangehörigen hätten die Großeltern jedoch erreicht, dass das Vermögen und die Erträge aus langen Jahren Kapitalanlage dem Enkel steuerfrei zum Beispiel als dessen eigene Altersversorgung zur Verfügung stehen.
Natürlich läuft im Leben nicht alles nach Plan. Demzufolge muss die angestrebte lange Laufzeit immer nur Möglichkeit, aber nie Verpflichtung sein. Diese Flexibilität ist garantiert, wenngleich dann Erträge z.um Teil versteuert werden müssen. Enkel und Großeltern beziehungsweise Enkel und Tochter/Mutter können zusammen jederzeit die Planung ändern. Ohne zusätzliche Kosten kann das Vermögen ganz oder auch nur teilweise aus der Investmentpolice herausgenommen werden. So wissen die Großeltern, dass die Familie in wichtigen Situationen immer schnell und unkompliziert an das Geld kommt.
Wer sich – als Kunde oder Vermögensverwalter – mit dem Modell beschäftigt, dem wird schnell klar, warum es so häufig angewandt wird: Es kombiniert in idealer Weise drei den Schenkern wichtige Punkte: Vermögensschutz vor dem schnellen Geldausgeben, eine konkrete Nachfolgeplanung und darüber hinaus erhebliche steuerliche Vorteile. Und auch Vermögensverwalter profitieren von der Konstruktion durch die lange Laufzeit, in der keine Steuern abfließen (und so das verwaltete Vermögen höher bleibt) und den direkten Kontakt zu nächsten Kundengeneration.
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