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Der Praxisfall Wie Großeltern Geld auf die Enkel übertragen können

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Weiter geht es mit dem Produktrahmen. Grundsätzlich kann man Investmentportfolios in Depots oder in Versicherungsmänteln verwahren. Letztere unterscheiden sich in zwei Punkten erheblich von Depots: Während der gesamten Haltedauer – und hier sind zwei Generationen vorgegeben – fallen keine Steuern an. Und bei Tod der versicherten Person werden sämtliche Gewinne abgeltungssteuerfrei ausgezahlt.

Die mit Versicherungen normalerweise verknüpften negativen Assoziationen – eingeschränkte Vielfalt, hohe Kosten, geringe Flexibilität, lange Bindung und geringe Transparenz – sind bei unserem präferierten Anbieter Mylife nicht gegeben.

Wir richten für die Eheleute Walther eine Police ein, bei der das Enkelkind zu 99 Prozent und einer der Großelternteile zu einem Prozent Vertragsinhaber sind. Durch diese Aufteilung entsteht – trotz der unterschiedlichen Quoten – eine paritätische Mitbestimmung. Das bedeutet, dass das Enkelkind ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners kein Geld entnehmen kann. Da der Schenkungsfreibetrag pro Großelternteil 200.000 Euro beträgt, richten wir die Police mit 400.000 Euro ein. Davon gehören 396.000 Euro dem Enkelkind und 4.000 Euro dem Großelternteil.

Besonders wichtig ist die versicherte Person. Verstirbt sie, endet der Vertrag sofort, und sämtliche Gewinne werden an den Begünstigten ausgezahlt. Die begünstigte Person ist sowohl im Todes- als auch Erlebensfall das Enkelkind. Das Geld ist abgeltungssteuerfrei, da die versicherte Person verstorben ist, und erbschaftssteuerfrei, da das Vermögen durch die originäre Schenkung bereits dem Enkel gehört. Für die Rolle der versicherten Person empfiehlt sich eines der beiden Elternteile. Die Großeltern leben voraussichtlich nicht so lange, was die steueraufschiebende Wirkung begrenzen würde.

Sollte der im Versicherungsvertrag eingesetzte Großelternteil sterben, kann per Verfügung automatisch der andere an dessen Stelle treten. Oder auch ein Elternteil. Gleiches gilt, wenn der zweite Großelternteil stirbt. Auch hier kann man ein Elternteil einsetzen oder den Vertrag gänzlich auf das Enkelkind übertragen.

Wie von den Eheleuten Walther gewünscht, bleibt das Geld vom ersten Tag an verfügbar. Je nach Haltedauer und Alter des Empfängers werden Entnahmen mit Abgeltungssteuer oder nach Halbertragsverfahren besteuert.

Folgende (Grob)-Rechnung soll bei einer Rendite von 5 Prozent und entsprechenden Teilfreistellungen für Depot und Police die Effekte verdeutlichen. Angenommen, die Großeltern sind 65 Jahre alt, die versicherte Person 35 Jahre und das Enkelkind 5 Jahre. Stürbe die versicherte Person mit 90 Jahren, würden sich aus einem Depot mit 40 Euro Depotgebühr im Jahr und aus Mylife Invest mit 60 Euro Depotgebühr und 0,45 Prozent Verwaltungskosten im Jahr – jeweils mit einem Prozent Maklervergütung – folgende Auszahlungswerte für das dann selbst 60-jährige Enkelkind ergeben: 1,26 Millionen Euro mit dem Depot und 2,19 Millionen Euro mit der Police. Das ist ein Mehrertrag von rund 930.000 Euro oder auch 74 Prozent.

Befürchtungen, Mylife könnte in der langen Laufzeit insolvent werden, lassen sich ebenfalls ausräumen. Das Aufsichtsrecht schreibt Versicherern vor, Vermögenswerte der Anleger getrennt vom eigenen Vermögen zu führen und im Falle der Insolvenz vorrangig an die Kunden auszukehren.

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