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Wie man mit 250.000 Euro eine Zusatzrente von 500 Euro pro Monat erzielt – Lösung 1

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4. Mit welchen konkreten Produkten könnte das Portfolio beispielsweise bestückt werden?

Zur dauerhaften Sicherstellung der jährlichen Auszahlungen ist eine defensive Ausrichtung der Fondsanteile substanziell. Hier stellen wir uns beispielsweise eine Investition in den Sauren Global Defensiv (LU0163675910) vor. Dieser konservative, vermögensverwaltende Dachfonds schafft es seit vielen Jahren mit nur minimaler Volatilität stabile Renditen sehr deutlich über dem derzeitigen Renditeniveau der Rentenmärkte zu erzielen.

Da sich in unserem Szenario der jährliche Finanzbedarf bis einschließlich 2024 aus der Rückführung dieses Investments speist, bleibt die Vermögensanlage der fondsgebundenen Rentenversicherung bis dahin unangetastet. Hier können daher in überschaubarem Maße ausgewogene beziehungsweise offensivere Fondsbestandteile hinzukommen. Mit einer möglichen Kombination aus DWS TopDividende (LUDE0009848119), Ethna-Aktiv (LU0136412771), FvS Multiple Opportunities (LU0323578657) sowie M&G Optimal Income Fund (GB00B1VMCY93) fühlen wir uns gut aufgestellt. Auch hier zeigt das jeweilige Management seit Langem einen hervorragenden Blick für die Kapitalmärkte und ein gutes Timing in den Anlageentscheidungen.

Die Erstinvestition teilt sich wie folgt auf: Euro 95.000,-- in den Sauren Global Defensiv, der dann als Entnahmeplan genutzt wird; Euro 155.000,-- in die fondsgebundene Rentenversicherung.

5. Wie viel Geld stehen dem Kunden mit Ihrer Lösung jährlich / monatlich zur Verfügung?

Unter der Voraussetzung eines normalen Verlaufs steht dem Kunden mit unserem Vorschlag bis zum 90. Lebensjahr eine kaufkrafterhaltende, anfängliche Auszahlung in Höhe von Euro 9.375,-- pro Jahr
Bzw. rund Euro 780,-- pro Monat zur Verfügung (in Anlehnung der Vorgabe 5 Prozent abzgl. Steuer, mit jährlicher Steigerung in Höhe von 2 Prozent) bei gleichzeitigem nominalen Kapitalerhalt. Dabei ist das Konzept steuerlich optimiert und bleibt überaus flexibel auf sich verändernde Gegebenheiten anpassbar.

Bis Ende 2024 erfolgen die Auszahlungen ausschließlich aus dem Fondsinvestment, das dann - bis auf einen geringen Restbetrag - aufgebraucht ist. Aus unserer Hochrechnung ergibt sich zu diesem Zeitpunkt ein Vermögenswert der Versicherungslösung von rund Euro 264.000,--; also sogar mit einem Puffer zum nominalen Kapitalerhalt.  Zu diesem Zeitpunkt kann ganz grundsätzlich unter verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden: Kapitalauszahlung, Teilkapitalauszahlung, Verrentung In unserem Konzept erfolgt ab 2025 eine Verrentung des Kapitals zur jährlichen Auszahlung. Je nach Ausgestaltung des Rentenbezugs beispielsweise mit einer Garantiezeit wird dabei die Höhe der Jahresrente variieren; sie liegt jedoch weiter mindestens auf Höhe der Vorgabe.

Auszahlungen aus der Versicherung sind unter Beachtung geänderter steuerlicher Bedingungen jederzeit möglich (Abgeltungssteuer auf Erträge). Bei Auszahlungen während der Verrentung erfolgt jeweils auch eine Anpassung der Rentenzahlung.

6. Was muss der Kunde grundsätzlich steuerlich beachten? Wie werden die Erträge der ausgewählten Portfolio-Bausteine besteuert?

Erträge und Kursgewinne der einzelnen Anlagen sind grundsätzlich abgeltungssteuerpflichtig. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag sowie eventuelle Kirchensteuer.

Die Auszahlungen aus dem Entnahmeplan werden im Verlauf überwiegend aus Kapitalrückzahlungen erfolgen. Unter Einbeziehung des Freistellungsauftrages werden nur geringe Ausschüttungsanteile der Abgeltungssteuer unterworfen.

Im Rahmen der fondsgebundenen Versicherung entfällt im gestellten Szenario eine steuerliche Belastung während der Anlagedauer. Mit Schwenk auf die Verrentung des Anlagekapitals ab dem Jahr 2025 werden die Erträge mit der sogenannten Ertragsanteilsbesteuerung versteuert. Da der Kunde im konkreten Fall zu diesem Zeitpunkt im Alter von 77 Jahren ist, beträgt der dann zu versteuernde Anteil nur noch 10 Prozent. Dieser ist dem persönlichen Steuersatz – hier 25 Prozent – zu unterwerfen. Im Fall von Abweichungen von der skizzierten Vorgehensweise sind geänderte steuerliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.