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Impact Asset Management „Wie nachhaltig sind Artikel 8 und Artikel 9 Fonds?“

Von in AdvertorialLesedauer: 3 Minuten
Green Check
Green Check | Foto: Impact Asset Management
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Etikettenschwindel oder nur ein Missverständnis?

Wissenschaftler stellten erst kürzlich fest, dass Glasflaschen nicht besonders nachhaltig sind, während bspw. die verrufenen PET (Plastik-) Verpackungen in einigen Kategorien um ein Vielfaches besser abschneiden.

Mit dem Verpackungsmaterial der Getränke verhält es sich ähnlich wie mit Investmentfonds: Der äußere Schein kann über den Inhalt trügen. Besonders wenn es um die oft missverstandene EU-SFDR-Klassifizierung geht. Mit dessen Einführung konnten Produktanbieter ihre Fonds „relativ einfach“ als „nachhaltig“ kennzeichnen lassen. Es folgte eine Flut an vermeintlichen „Nachhaltigkeitsfonds“, welche dann auch noch als „hellgrün“ (Artikel 8) bzw. „dunkelgrün“ (Artikel 9) bezeichnet wurden. Diese bestenfalls irreführenden Bezeichnungen (sie finden sich im Regelwerk der EU-Kommission kein einziges Mal), scheinen aber nicht das einzige Problem zu sein.

Viele Anleger haben in der Vergangenheit ESG gekauft und eigentlich Impact erwartet. Im Gegensatz dazu haben viele Produktanbieter den Bogen im Marketing überspannt und dabei Impact verkauft, aber eigentlich nur verwässertes ESG angeboten. Boulevardmedien verstärkten die teils unterschiedlichen Wahrnehmungen, Berichte über „Greenwashing“ verunsicherten die Marktteilnehmer zusätzlich. Wurde hier zu viel versprochen/erwartet, oder handelt es sich nur um ein Missverständnis?

Die I-AM Fallstudie

Wir haben in einer internen Analyse ca. 6800 als Artikel 8- und Artikel 9- klassifizierte Investmentfonds untersucht und teilweise erstaunliche Ergebnisse gefunden. Dazu gehören Verstöße gegen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte (Anm. UN-Global Compact), die Involvierung in (extrem) schwere Kontroversen und bedenklichen Geschäftsfeldern (u.a. Nuklearwaffen oder Streumunition), Thermalkohle, der unkonventionelle Abbau von Schieferöl- und Gas oder arktische Bohrungen von fossilen Brennstoffen.

Wir stellen die Frage, ob diese Ergebnisse mit dem EU-Prinzip (DNSH) harmonieren. Es besagt, dass „nachhaltige Investitionen gewährleisten müssen, weder ökologische noch soziale Ziele wesentlich zu beeinträchtigen“. Es besteht eine hohe Diskrepanz zwischen Endkonsumenten (i.e. Anleger), Finanzintermediären und Produktanbietern, wenn es darum geht, was als „nachhaltige Investition“ verstanden wird und was nicht. Eine weitere Etablierung klarer und transparenter Marktstandards ist aus unserer Sicht wünschenswert.

Weitere Details zur Studie stehen auf Anfrage zur Verfügung.

www.impact-am.eu

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