Finanzinstitute müssen sich nun aufgrund von regulatorischen Vorgaben mit Nachhaltigkeitsrisiken beschäftigen. Sonja Kardorf erläutert in ihrem Beitrag, wie sich diese erfassen, bewerten und managen lassen und warum sich Unternehmen dringend mit diesem Thema befassen sollten.
In der Vergangenheit konzentrierte sich das Risikomanagement von Finanzinstituten auf die für die Branche klassischen wesentlichen Risikoarten. Das sind zuvorderst Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken. Während diese unverändert zentrale Bedeutung besitzen, sind nun aufgrund regulatorischer Vorgaben auch Nachhaltigkeitsrisiken adäquat zu berücksichtigen.
Der Begriff „Sustainable Finance“ steht für die politische Intention, dass Finanzmarktakteure bei ihren Entscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte aktiv berücksichtigen sollen. Essenziell ist daher die Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken in den gesamten Risikomanagementzyklus: Gerade Umweltveränderungen, etwa in Folge des Klimawandels, können wesentliche Risiken für einzelne Finanzmarktakteure, aber auch für den Finanzmarkt insgesamt bedeuten.
Nachhaltigkeitsrisiken haben an Bedeutung gewonnen
In den letzten Jahren haben nachhaltigkeitsbezogene Risiken für das Risikomanagement in Finanzinstituten folglich enorm an Bedeutung gewonnen. Dabei hat dieses Thema viele Facetten. Es stellt sich die Frage, wie sich die für das eigene Geschäft relevanten Nachhaltigkeitsrisiken erfassen, bewerten und managen lassen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gibt den von ihr beaufsichtigten Unternehmen zwar einerseits Orientierungshilfe. Sie definiert Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG: Environmental, Social and Governance), „deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.“
Bereits vor einigen Jahren hat die Bafin ein „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ veröffentlicht, das nach eigener Aussage als Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze) bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement angewendet werden soll.
Andererseits ist die Erwartungshaltung der Aufsicht für eine praktische Umsetzung im Risikomanagement nicht hinreichend klar formuliert; insbesondere, da sich die sogenannten „Good-Practice-Ansätze“ zügig weiterentwickeln und sich somit die Anforderungsspirale nach jeder erfolgten Prüfung weiter nach oben dreht. Einen allgemeingültigen Standard gibt es daher bislang nicht.
Für Finanzinstitute ist wesentlich, dass die Struktur des Risikoressorts und die Personalstärke der Komplexität der Anforderungen Rechnung tragen. Nachhaltigkeitsbezogene Risiken betreffen die verschiedensten Risikofunktionen; alle Bereiche des Risikomanagements tragen zur Analyse, zur Bewertung oder zum Management dieser Risiken bei.
Allein die Risikoanalyse erfordert erhebliche Ressourcen. Risikoanalysten in Finanzinstituten berücksichtigen bei ihren Risikoentscheidungen auch den Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere auf das Adressrisiko von Kunden. Auch dem Risikocontrolling kommt eine bedeutende Rolle zu: Es steuert ESG-Risiken von der strategischen Ebene über die Portfolio- bis hin zur Einzelgeschäfts-Ebene.
Grundlage dafür bildet die ESG-Risikotreiberanalyse, die im Rahmen der jährlichen Risikoinventur durchgeführt wird. Bei international tätigen Finanzinstituten müssen auch die Auslandseinheiten in die Risikoanalyse einbezogen werden. Zudem nehmen auch die Compliance-Einheiten Nachhaltigkeitsrisiken immer mehr in den Fokus.