Wie sich das Altersvorsorgedepot steuerlich wirklich rechnet
Bis zu 29 Prozent mehr RenteWiesichdas Altersvorsorgedepot steuerlichwirklichrechnet
Das Altersvorsorgedepot verspricht höhere Zulagen und steuerliche Vorteile. Doch ob sich das wirklich lohnt, hängt entscheidend vom eigenen Steuersatz heute und im Ruhestand ab.
Frau rechnet ihre künftige Rente aus: Wann lohnt sich das Altersvorsorgedepot steuerlich, und in welchen Fällen sollte man lieber auf freies ETF-Depot setzen?| Bildquelle: KI-generiert
Anders als bei Riester-Verträgen, die überwiegend auf klassische Versicherungsprodukte mit Garantien setzen, stehen beim AV-Depot kapitalmarktorientierte Anlagen im Mittelpunkt – vor allem ETFs, Fonds und Anleihen. Dabei können die Sparer zwischen verschiedenen Ausgestaltungen wählen: dem renditeorientierten Altersvorsorgedepot ohne Garantie, dem kostenbegrenzten Standarddepot als einfache Variante – ebenfalls ohne Kapitalgarantie – sowie weiterhin einem klassischen Garantieprodukt mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie für sicherheitsorientierte Anleger.
Gefördert wird das Produkt über zwei Wege: durch direkte staatliche Zulagen und durch steuerliche Vorteile. Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag – eine Verdreifachung gegenüber der bisherigen Riester-Förderung von 175 Euro. Hinzu kommen 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind. Neu ist zudem, dass erstmals auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt sind, nicht nur Angestellte und Beamte.
Wer sich für ein AVD entscheidet, sollte jedoch nicht nur auf Zulagen und Renditechancen schauen. Denn neben der direkten Förderung wirkt sich das Produkt auch steuerlich aus: bei der Einzahlung, während der Ansparphase und insbesondere in der Auszahlphase.
Steuervorteil hängt von der Grenzsteuersatz-Differenz ab
Ob sich das Altersvorsorgedepot steuerlich lohnt, hängt maßgeblich vom persönlichen Steuersatz während der Erwerbsphase und im Ruhestand ab. „Grundsätzlich ist das AVD vorteilhafter, wenn während der Erwerbsphase ein hoher Grenzsteuersatz vorliegt und in der Ruhestandsphase entsprechend ein geringer“, erklärt Thomas Wolff, Niederlassungsleiter Berlin und Experte für Altersvorsorge beim VZ Vermögenszentrum. Je größer die Differenz zwischen beiden Steuersätzen ausfällt, desto mehr könne das AVD seinen Vorteil ausspielen, so Wolff.
Auch bei der Übergangsphase in den Ruhestand gilt es einiges zu beachten. Wer sich zu Beginn der Ruhestandsphase die vorgesehenen 30 Prozent als Einmalzahlung auszahlen lassen möchte, sollte darauf achten, dass in diesem Jahr keine weiteren Einkünfte anfallen, rät Wolff. Nur so lasse sich der volle Grundfreibetrag ausschöpfen.
Als Beispiel nennt er einen Kunden, der mit 65 Jahren aufhören möchte zu arbeiten, die reguläre Rente aber erst mit 66 einsetzt. In diesem Fall könne er sich mit 65 die 30 Prozent auszahlen lassen und so – bei entsprechender Depothöhe – das Jahr bis zum Rentenbeginn überbrücken. Mit Einsetzen der regulären Rente steige das zu versteuernde Einkommen dann automatisch wieder an.
Rechenbeispiel: AVD versus freies ETF-Depot
Wie stark sich der Steuervorteil des AVD auswirkt, hat Wolff anhand eines konkreten Fallbeispiels durchgerechnet: Eine 35-jährige, alleinstehende und kinderlose Person zahlt jährlich 1.800 Euro ein, bei einer Rendite von 6 Prozent jährlich in der Sparphase und 4 Prozent jährlich in der Entnahmephase. Ausgezahlt wird monatlich bis zum 85. Lebensjahr; der jährliche Steuerfreibetrag ist in beiden Varianten bereits durch Tagesgeld ausgeschöpft.
Im freien ETF-Depot wächst das Kapital bis zum Renteneintritt auf 163.602 Euro an. Das entspricht einer monatlichen Bruttoauszahlung von 1.036 Euro. Da anfänglich nur 65 Prozent davon steuerpflichtig sind, ergibt sich bei der einmaligen Besteuerung der Wertsteigerung ein effektiver Steuersatz von 18,46 Prozent (mit Teilfreistellung) beziehungsweise 26,40 Prozent (ohne Teilfreistellung). Daraus resultiert eine monatliche Nettoauszahlung von 912 Euro beziehungsweise 858 Euro. Dieser Nettobetrag bleibt im freien Depot unabhängig vom späteren persönlichen Steuersatz im Ruhestand konstant.
Die Teilfreistellung wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz zum 1. Januar 2018 eingeführt und soll eine Doppelbesteuerung ausgleichen. Denn viele Fonds zahlen intern schon Steuern. Daher bleibt ein Teil der Erträge für Anleger steuerfrei. Bei Aktienfonds und den meisten Aktien-ETFs sind es 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Immobilienfonds sogar 60 bis 80 Prozent. Manche Produkte – etwa bestimmte synthetisch nachgebildete ETFs – bekommen dagegen gar keine Teilfreistellung. Um verschiedenen Depotkonstruktionen Rechnung zu tragen, hat Wolff mögliche Szenarien für das freie ETF-Depot sowohl mit als auch ohne Teilfreistellung durchgerechnet.
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