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Wie sich die Absenkung des PKV-Rechnungszinses auf die Versicherten auswirkt

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Wer sich in den vergangenen fünf Jahren ab besten schlug

Betrachtet man die Nettoverzinsung über die vergangenen fünf Jahre (2007 bis 2011), schlugen sich diese Versicherer am besten: Spitzenreiter war die Debeka mit 5,05 Prozent, gefolgt von der DEVK mit 4,7 Prozent, der PAX mit 4,38 Prozent und dem Deutschen Ring mit 4,36 Prozent. Zum Vergleich: Der niedrigste Wert lag bei 3,52 Prozent.

Das beste Ergebnis 2011 erzielte erneut Klassenprimus Debeka mit 4,76 Prozent, gefolgt von Concordia mit 4,50 Prozent, Allianz mit 4,30 Prozent und DEVK mit 4,26 Prozent. Huk und Württembergische lagen knapp unter 3,5 Prozent. LKH und Münchener Verein bei 3,0 Prozent. 2,40 Prozent erreicht die Mannheimer, die zwischenzeitlich mit der Continental (3,90 Prozent) fusioniert ist.

Was passiert wenn der garantierte Zins nicht erreicht werden kann?

Kann der garantierte Rechnungszins nicht erwirtschaftet werden, muss das Unternehmen die nicht erwirtschafteten Zinsanteile (bis zur Zinsgarantie) aus Eigenmitteln selbst aufbringen. Das bedeutet, die Differenz zum garantierten Zins muss aus dem Unternehmensgewinn oder dem Eigenkapital in die Alterungsrückstellung des Verbrauchers eingestellt werden.

Anders ausgedrückt: Wird der garantierte Zins nicht am Kapitalmarkt erwirtschaftet, muss das Unternehmen den Zins aus eigener Tasche an den Verbraucher bezahlen, da es sich um eine Garantiezusage handelt, die in jedem Fall erfüllt werden muss, völlig unabhängig davon, welcher Zins tatsächlich erwirtschaftet wurde.

Fazit: Die Absenkung des Rechnungszinses auf 2,75 Prozent ist nur eine Handlungsempfehlung für die Versicherungsunternehmen. Sowohl dies, als auch die regelmäßigen Überprüfungen und Analysen der Kapitalanlagesituation durch die Aufsichtsbehörde Bafin, wird nicht dafür sorgen, dass alle Unternehmen diese Absenkung aktuell umsetzen.

Unternehmen, die nicht absenken, werden versuchen durch – auf den ersten Blick – günstigere Beiträge, Wettbewerbsvorteile zu erzielen (vor allem in Vergleichsprogrammen, die ausschließlich Beitragshöhen ausweisen), um so Marktanteile hinzugewinnen zu können.

Durch die Absenkung des Rechnungszinses kommt es nicht zu einer Absenkung der Alterungsrückstellungen. Das wird durch die neue Beitragskalkulation für Unisex verhindert. Die Verzinsung der Alterungsrückstellungen findet dadurch sogar mit einem höheren Anlagebetrag statt. Im Ergebnis werden die Alterungsrückstellungen in Euro sogar höher.

Nur der Euro-Anteil aus der Verzinsung der Alterungsrückstellungen wird bei einem Rechnungszins von 2,75 Prozent niedriger sein als jetzt. Es verlagert sich ein Teil des garantierten Rechnungszinses auf den erfolgsabhängigen Überzins.

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