Die Umsetzung der AIFM-Direktive (AIFMD) durch das Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 22. Juli 2013 hat die Regulierung der alternativen Investmentfonds (AIF) stark verändert. Dabei hatte sich der Gesetzgeber vor allem die Verbesserung des Anlegerschutzes als Ziel gesetzt.
In Deutschland sind die geschlossenen Fonds und ihre Manager am stärksten von der neuen Regulierung betroffen - diese Fonds waren bislang nicht reguliert. Neben den zahlreichen neuen Anforderungen haben die ersten Manager geschlossener Fonds in den letzten Wochen verstärkt Partner für die Erbringung der Verwahrstellenfunktion gesucht und binden diese nun in ihre Prozesse ein.
Die Verwahrstelle ist unabhängig und hat grundsätzlich eine Verwahrpflicht für die Sachwerte des Fonds sowie umfangreiche Kontroll- und Prüfpflichten gegenüber den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Dieser Beitrag will nachfolgend aufzeigen, welche Herausforderungen mittelfristig auf die Akteure zukommen – denn mit AIFMD und KAGB ist der Startschuss zu tiefgreifenden Veränderungen gefallen.
So müssen sich die Emissionshäuser schon jetzt für ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufstellen, was zum Teil zu signifikanten Veränderungen in der Branche führen wird. Hierbei können starke und erfahrene Partner mit einem umfassenden Leistungsspektrum und der Bereitschaft dieses weiter auszubauen von großer Hilfe sein.
Wie sich Emissionshäuser zukunftssicher aufstellen
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