Wie sich Emissionshäuser zukunftssicher aufstellen
Regulatorische Herausforderungen für Emissionshäuser geschlossener Fonds
Bisher waren die Emissionshäuser autark organisiert und hatten ihre eigenen Arbeitsprozesse implementiert. Durch die AIFMD sowie die nationale Regulierung im Rahmen des KAGB werden nun Veränderungsprozesse initiiert, die neben der Wahrnehmung neuer Pflichten und Aufgaben auch zur Einbindung neuer Parteien führen. Die Folge sind erweiterte Abstimmungsnotwendigkeiten in den täglichen Abläufen.
Die Verwahrstelle muss künftig bei zahlreichen Prozessen zwingend eingebunden werden. Die Tiefe der Einbindung definiert hierbei die Tatsache, ob das Produkt als geschlossener Spezial-AIF oder als geschlossener Publikums-AIF aufgelegt wird, denn bei einem Publikums-AIF hat der Gesetzgeber im Sinne des Anlegerschutzes weitergehende Prüfpflichten definiert als dies bei Spezial-AIF der Fall ist.
Zu den Prüf- beziehungsweise Kontrollpflichten gehören beispielsweise die Kontrolle der Zeichnung von Fonds- beziehungsweise Beteiligungsanteilen, des Objektkaufs oder Erwerbs von Beteiligungen und der Bewertung von Fonds sowie die Anlagegrenzprüfung und im Besonderen das Cash-Monitoring.
Anhand dieser Beispiele wird der Umfang der prozessualen Einbindung der Verwahrstelle schnell deutlich. Insoweit haben die Emissionshäuser einen wichtigen ersten Schritt zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen nach AIFMD und KAGB gemacht.
Emissionshäuser stellen Geschäftsmodelle auf den Prüfstand
Die regulatorischen Anforderungen haben selbstverständlich Einfluss auf künftig zu erfüllende Aufgaben, auf die Prozesslandschaft und damit auch auf die Kostenstruktur. Angesichts der umfangreichen Neuerungen müssen die wirtschaftlichen Grundlagen nachhaltig gesichert und gegebenenfalls angepasst werden.
Nachdem mit der Verwahrstelle ein entscheidender externer Partner dazugekommen ist, scheint eine weitere Öffnung gegenüber externen Dienstleistern sinnvoll zu sein, denn die Emissionshäuser werden - wirtschaftlich motiviert - die Kernkompetenzen in ihrem Geschäftsmodell zu untersuchen und sich möglicherweise von ausgewählten Aufgaben trennen. Eine stringentere Aufteilung der Kompetenzfelder wird deswegen schon heute in einigen Häusern geprüft.
Konzentration auf Kernkompetenzen und Auslagerung anderer (Teil-) Aufgaben
Was wird also künftig zu den Kernkompetenzen der Emissionshäuser gehören? Mit recht hoher Wahrscheinlichkeit werden Aufgabenbereiche wie etwa das Portfolio Management, Produktmanagement, der Vertrieb, das Risikomanagement sowie ein Controlling mit stringentem Kostenmanagement auch in nächster Zukunft „in-house“ bei der KVG liegen.
Dagegen könnten bestimmte Bereiche, die als Nicht-Kerngeschäftsfelder identifiziert wurden, an spezialisierte Partner ausgelagert werden. Dies beträfe tendenziell Tätigkeiten aus den Bereichen Middle- und Back-Office, die teilweise oder vollständig von einem erfahrenen, externen Dienstleister übernommen werden könnten. Belastbare und verlässliche Dienstleistungen werden jedenfalls die Grundlage für die Herausforderungen der nächsten zwei oder drei Jahre sein.
Potenziell auslagerungsfähige Services – künftige Leistungen der Outsourcing Partner
Es ist zu erwarten, dass einzelne Verwahrstellen, mit einem langfristigen Geschäftsmodell im Bereich der alternativen Asset-Klassen, für die Emissionshäuser künftig zusätzliche Leistungen anbieten werden, die über die heutige Verwahrstellenfunktion hinausgehen werden.
Vereinzelt werden Dienstleister bereit sein, im Sinne der Verlängerung der Wertschöpfungskette Back-Office Services aus dem Bereich der Fondsadministration in Teilen zu übernehmen oder ein – im Rahmen des rechtlich Möglichen – vollständiges Insourcing anzubieten.
In letztgenannten Fällen könnten dann auch die hierfür spezialisierten Mitarbeiter durch die Verwahrstelle übernommen werden. Vorstellbar wäre auch die Abbildung des Geschäfts gemeinsam mit einem Kooperationspartner über ein gemeinsames Joint Venture.
Voraussetzungen sind auch hier prinzipiell ein breites Assetklassen Know-how sowie die Fähigkeit zur Abbildung der Spezifika geschlossener Fonds. Darüber hinaus muss der Dienstleister zusätzlich bereit sein, gegebenenfalls ausländische Gesellschaften anzubinden beziehungsweise abzubilden.
Auch die IT-Plattform des Dienstleisters muss entsprechend leistungsfähig sein: Die Buchhaltung, das Reporting, das Meldewesen sowie die Treuhand-Services müssen elektronisch und weitgehend automatisiert abgebildet werden. In der nachfolgenden Textbox finden Sie eine Auflistung ausgewählter Services, die leistungsfähige Outsourcing Partner künftig anbieten könnten.
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