LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AnalysenLesedauer: 9 Minuten

Umdenken ist angesagt Wie Stiftungen trotz niedrigster Zinsen erfolgreich Geld verwalten können

Seite 2 / 3

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und vor einigen Wochen den Entwurf für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“ vorgelegt. Die Reform des Stiftungsrechts wird bereits seit einigen Jahren erwartet und scheint nun zu kommen. Die Reform soll insbesondere die unternehmerische Freiheit der Stiftungen stärken. Einige neue Regeln sollen auch die Verwaltung von Stiftungsvermögen angesichts niedrigster Zinsen vereinfachen.

Insbesondere für die vielen ehrenamtlich tätigen Stiftungsorgane kleinerer und mittelgroßer Stiftungen dürfte die Einführung einer „Business Judgement Rule“ wichtig sein. So schreibt das Bundesjustizministerium, dass die zuständigen Stiftungsorgane, falls sie nicht durch Satzungsbestimmungen oder Anlagerichtlinien anderer Stiftungsorgane gebunden sind, bei der Anlage von Stiftungsvermögen einen größeren Ermessenspielraum bekommen sollen. Bei Entscheidungen zur Vermögensanlage oder anderen Geschäftsführungsentscheidungen soll für sie die „Business-Jugdement-Rule“ gelten. Stiftungsorgane, die das Stiftungsvermögen nach gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben verwalten und vernünftigerweise annehmen dürften, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Stiftung zu handeln, würden für eintretende Vermögensverluste der Stiftung nicht mehr haften. Gerade das Haftungsrisiko der Stiftungsorgane führte bisher oft zu Entscheidungsschwierigkeiten.

Weiterhin berücksichtigt der Gesetzgeber in seinem Entwurf die Möglichkeit, dass Stiftungen einen Teil des Grundstockvermögens temporär verbrauchen können – sofern der Grundstock in absehbarer Zeit wieder aufgefüllt wird. Auch die Voraussetzungen und das Verfahren der Zulegung sollen erleichtert werden, das Übertragen eines Stiftungsvermögens auf eine andere Stiftung wird damit einfacher.  

Mehr denn je zählen die Stiftungsorgane

So sinnvoll die von der Bundesregierung geplanten Änderungen auch sind: Unter den aktuellen Kapitalmarktbedingungen braucht es mehr als nur bessere gesetzliche Vorgaben. In erster Linie liegt die Lösung bei den Stiftungsorganen selbst. Je besser eine Stiftung aufgestellt ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass sie das unsichere Fahrwasser irgendwann ohne größere Schäden hinter sich lassen kann. Gerade für kleinere bis mittelgroße Stiftungen können neben dem Bundesverband deutscher Stiftungen auch Dienstleister wie die „Gesellschaft für das Stiftungswesen m.b.H.“ oder die „Deutsche Stiftungsagentur“ professionell und effizient helfen.

Auch die Stiftungsorgane müssen ihren Beitrag zum besseren Wissen leisten. Nicht jedes Stiftungsorgan verfügt über jahrzehntelange Stiftungserfahrung. Fachinformationen kann die Zeitschrift „Die Stiftung“ vermitteln. Ein „Muss“ für jedes Stiftungsorgan und deren Berater beziehungsweise Verwalter ist aber die Lektüre des Buches „Die Stiftung in der Beraterpraxis“ von Rechtsanwalt und Herausgeber K. Jan Schiffer. Empfehlenswert kann es für viele Stiftungsorgane darüber hinaus auch sein, direkt von erfahrenen Stiftungsvorständen zu lernen.

Die Stüllenberg Stiftung macht es vor

Einer, der sich in der täglichen Stiftungsarbeit seit mehr als zwei Jahrzehnten auskennt, ist der Stifter und geschäftsführende Vorstandsvorsitzende Klaus Stüllenberg. Er leitet die Stüllenberg Stiftung aus Münster Hiltrup, ehemals Stiftung Kriminalprävention. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, anwendungsorientierte empirische Forschung zur Reduzierung oder Vermeidung von Kriminalität anzuregen, durchzuführen oder inhaltlich zu begleiten, Ergebnisse zu realisieren und auf Wirksamkeit zu untersuchen. Unter anderem lobt die Stiftung den mit 50.000 Euro dotierten jährlichen „Deutschen Förderpreis Kriminalprävention“ aus.

„Wir streben jährlich ca. 300.000 Euro ausschüttungsfähige Erträge an, um die vielen wichtigen Projekte, die Förderpreisprämie und die Verwaltungskosten der Stiftung finanzieren zu können“, sagt Stüllenberg. Es werde für den Stiftungsvorstand allerdings immer komplexer und schwieriger, den Stiftungswillen zu bedienen und dabei die Qualität der Arbeit zu erhalten. Der Stiftungsvorstand setzte in der jüngeren Vergangenheit verstärkt auf Misch- und Stiftungsfonds. Deren Ausschüttungen hätten in den vergangenen Jahren noch ausreichende Einnahmen für den Stiftungszweck gebracht. „Aber mir ist schon bewusst, dass Anleihe-/Aktienfonds in Zukunft deutlich geringere Renditeaussichten aufweisen werden. Deshalb müssen wir uns Alternativen überlegen, wie wir weiterhin genügend Geld für die Stiftungszwecke bereitstellen können“, so Stüllenberg.

Nur wenige Verwalter kennen sich mit der Verwaltung von Stiftungsvermögen aus

Stüllenberg geht dabei auch selbstkritisch mit seiner Person in der Frage des Verwaltungsmanagements des Stiftungsvermögens um. „Unsere Arbeit als Stiftungsvorstand ist alleine mit den Projekten der Stiftung und dessen Verwaltungsaufgaben ein Fulltime-Job. Für die Vermögensverwaltung haben wir eigentlich keine Zeit und damit auch zu wenig Verwalterqualität, wenn man ehrlich ist“, so Stüllenberg. „Aber wahr ist auch, dass es viele Vermögenverwalter oder Vertreter von Fondsgesellschaften gibt, die unser Stiftungsvermögen zwar gerne verwalten möchten. Ich habe bisher aber kaum auf welche getroffen, die sich wirklich mit den Besonderheiten von Stiftungen auskennen.“  Mit klassischen Anleihen/Aktienstrategien dürfte es zukünftig schwer werden, ausreichend hohe Ausschüttungen zu produzieren, kritisiert Stüllenberg.

Tipps der Redaktion