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Alles außer Schulden Wie Versicherungsmäntel beim Vererben helfen

Selbstständiger Unternehmer bei der Arbeit
Selbstständiger Unternehmer bei der Arbeit: Über Kniffe lässt sich Vermögen ohne Schulden vererben. | Foto: stephiejo / Pixabay

Unternehmer zu sein, bedeutet auch Risiken einzugehen. Nicht immer läuft alles nach Plan – die aktuelle Pandemie ist ein gutes Beispiel dafür. Wer schlau für die Familie vorsorgt, kann jedoch Vermögen aufbauen, das Hinterbliebene absichert und dem Zugriff von Gläubigern entzogen ist. Die Auszahlung erfolgt auch dann, wenn Erben einen überschuldeten Nachlass ablehnen und muss oft noch nicht einmal versteuert werden.

Die Lösung heißt, Vermögen in einen Versicherungsvertrag einzubringen. Dies kann weiter von einem Vermögensverwalter betreut werden, aber es bieten sich viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere die Versorgung von Erben lässt sich hier optimal regeln. Rechtlich wird hier ein „Vertrag zugunsten Dritter“ geschlossen, bei dem Bezugsberechtigte eingesetzt werden. Das heißt nichts anderes als eine Bestimmung zu Lebzeiten, an wen im Todesfall das in der Versicherung angesammelte Vermögen ausgezahlt werden soll.

Die Besonderheit: Eine solche Auszahlung fällt nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers, obwohl sie aus seinem Vermögen kommt. Die Bezugsberechtigten sind somit versorgt, selbst wenn der Verstorbene sonst nur Schulden hinterlassen hat und ein Erbe ausgeschlagen wird.

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Ein einfaches Beispiel: Unternehmer Müller hat 500.000 Euro aus seinem privaten Depot in einen Versicherungsvertrag eingebracht, der von einem Vermögensverwalter betreut wird. Seine Frau setzt er als Bezugsberechtigte im Todesfall ein, das selbstgenutzte Eigenheim gehört Frau Müller bereits allein.

Zehn Jahre später ist der Wert der Fonds im Versicherungsvertrag um 200.000 Euro Kursgewinne auf 700.00 Euro angewachsen, als Herr Müller plötzlich verstirbt. Unglücklicherweise hatte er kurz vorher einen Kredit von 1.000.000 Euro für sein Unternehmen aufgenommen, um einen Großauftrag zu stemmen, aber die Bezahlung blieb aus. Die Familie von Herrn Müller kann das Erbe binnen sechs Wochen ausschlagen und ist damit die Verbindlichkeiten los. Aber die Auszahlung aus der Versicherung von 700.000 Euro fällt wegen der Bezugsrechtsregelung nicht in den Nachlass. Da der Versicherungsvertrag zehn Jahre vor dem Tod abgeschlossen wurde, haben die Gläubiger von Herrn Müller keine Chance, dies anzufechten. Frau Müller erhält die 700.000 Euro trotz ausgeschlagenem Erbe.

Die Versicherungsauszahlung ist darüber hinaus einkommensteuerfrei, das gilt auch für die 200.000 Euro bisher noch unversteuerter Wertentwicklung. Denn Kursgewinne, Dividenden und Co. können sich grundsätzlich innerhalb einer solchen Versicherung ohne Abzüge ansammeln und müssen bei einer Auszahlung im Todesfall von den Bezugsberechtigten auch im Nachhinein nicht versteuert werden. Ganz steuerfrei ist die Auszahlung jedoch nicht, denn die 700.000 Euro sind erbschaftsteuerpflichtig - allerdings gelten hier gerade innerhalb der Familie hohe Freibeträge. Die Lösung hat noch einen positiven Nebeneffekt: Unabhängig von einer Erbüberschuldung kann die Auszahlung an Bezugsberechtigte sofort erfolgen, ohne einen Erbschein oder ähnliches, selbst wenn langwierige Erbauseinandersetzungen andere Vermögenswerte über Monate blockieren sollten.

Trotz der hohen Wirksamkeit für den Todesfall kann Herr Müller zu Lebzeiten völlig frei über sein Vermögen verfügen. Entnahmen aus dem Vermögen, ganz oder auch nur teilweise, sind jederzeit möglich. Auch die Bezugsberechtigung, falls das Vermögen etwa nicht mehr an die (Ex-)Frau sondern direkt an Kinder gehen soll, kann jederzeit ohne Aufwand geändert werden.

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