Immobilienkredit-Richtlinie Verbraucherschützer gegen Erleichterungen für 34i-Vermittler
Die am 21. März in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) war am Freitag wieder Thema einer Debatte im Bundesrat. Anlass zur Diskussion über praktische Probleme der europarechtlichen Vorgaben zur Vergabe von Krediten für Häuslebauer und Immobilienkäufer gibt ein aktueller Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen. Darin beklagen die beiden Landesregierungen, dass die WIKR-Umsetzung in deutsches Recht zu streng ausgefallen sei.
„Dadurch wird die Vergabe von Immobilienkrediten an eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht“, heißt es in dem Antrag weiter. Ziel der Länder sei es deshalb, „Umsetzungsdefizite zu beseitigen, um die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Deutschland nicht an strengere Voraussetzungen zu knüpfen als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“
Kreditwirtschaft unterstützt Antrag
Der jetzt zur weiteren Beratung den Fachausschüssen zugewiesene Gesetzesantrag wird von der Kreditwirtschaft unterstützt: „Wir begrüßen die Initiative der Bundesländer ausdrücklich“, zitiert die Zeitung Die Welt Georg Fahrenschon, Chef des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DGSV).
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Die parlamentarischen Beratungen zeigten, „dass die Auswirkungen der aktuellen Gesetzeslage auch außerhalb der Kreditwirtschaft gesehen werden“, so Fahrenschon weiter. Praktische Probleme ergäben sich dadurch, dass der Kreditgeber ganz genau einschätzen muss, ob der Kunde die Schulden zu Lebenszeiten voll zurückzahlen kann. Der Wert der zu finanzierenden Immobilie darf bei der Risikobewertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Junge Familien und Rentner betroffen
In der Folge würden vor allem jungen Familien und Rentnern seltener Baukredite gegeben, bemängeln Bankenvertreter. Doch diese Kritik sei unberechtigt, kontert Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. „Die Kreditgeber müssen nun mehr Verantwortung übernehmen und können diese bei einer riskanten Finanzierung nicht auf die Kunden abwälzen“, zitiert ihn die Welt.
„Die Finanzinstitute haben offenbar die Befürchtung, dass sie in eine ähnliche Gefahr einer Klagewelle geraten könnten wie bei den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen“, so Gottschalk weiter. Am 21. Juni endete zwar eigentlich das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Doch Verbraucherzentralen schlagen Kreditnehmern weiterhin vor, ihre Baufi-Verträge auf formale Fehler überprüfen zu lassen.