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„Windhundrennen“ sind bald Geschichte Das soll sich künftig für geprellte Anleger ändern

in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, nach diesem Prinzip funktioniert die Entschädigung der geprellten Anleger bisher. Fliegt ein Anlagebetrüger auf, müssen sie möglichst schnell sein und das Vermögen - Konten oder Immobilien des Finanzbetrügers - sichern und pfänden. Denn Geschädigte, die dies als erste tun, bekommen die volle Entschädigung. Wer seinen Antrag als Zweiter oder Dritter einreicht, bekommt nur das, was noch übrig geblieben ist. Und wer zu spät kommt, geht leer aus. 

Juristen bezeichnen das Wetteifern der Geschädigten und ihrer Anwälte, ihre Ansprüche zuerst anzumelden, als „Windhundrennen“. Doch diese könnten bald vorbei sein, berichtet die Wirtschaftswoche. Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzesentwurf präsentiert, der für mehr Gerechtigkeit sorgen soll. Das geplante „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ schreibt eine gleichmäßige Verteilung des beschlagnahmten Vermögens unter allen Geschädigten in einem klassischen Insolvenzverfahren vor. 

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