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Aktualisiert am 31.03.2020 - 10:14 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Wirtschaftsforscher streitet mit Versicherungsvorstand Obligatorische bAV: Pro und Contra

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CONTRA: FRANK HENNING FLORIAN, Vorsitzender des Vorstands der R+V Lebensversicherung

Misstrauen und Zwang sind schlechte Ratgeber. Mit einer Pflicht zur betrieblichen Altersversorgung würde der Staat seinen Bürgern das Misstrauen aussprechen, nicht in der Lage zu sein, vernünftige Entscheidungen für die eigene Vorsorge im Alter treffen zu können. Zugleich würde er vorschreiben, welche Vorsorgeform sie zu nutzen haben. Wer ein Obligatorium will, muss erklären, welche Vorteile dies bringen soll. Die Nachteile sind jedenfalls groß. Zwang bekämpft das „Nicht-Wollen“. Liegt das Problem aber im „Nicht-Können“, also in zu geringer Vorsorgefähigkeit, ist Zwang sinnlos und vernichtet sogar Existenzen.

In vielen Unternehmen besteht eine gelebte Sozialpartnerschaft. Wenn aber das Verhältnis zum Betrieb nicht stimmt oder Jobwechsel häufiger anstehen, wird so mancher Arbeitnehmer seine Vorsorge vom Arbeitsverhältnis trennen wollen. Bei einem Obligatorium wird ihm das verwehrt. Um das Ausweichen zu verhindern, müsste in den Unternehmen eine Überwachungs- und Sanktionsarchitektur errichtet werden. Dies belastet das Arbeitsklima.

Darüber hinaus würde sich der Charakter der bAV ändern: Vom geschätzten „add on“ zum lästigen Zwang. Fachkräfte ließen sich dadurch nicht mehr binden. Vielen bereits bestehenden Tarifverträgen würde der Boden entzogen. Würden die Arbeitgeber in der Fläche zu zusätzlichen Beiträgen gezwungen, steigen die Arbeitskosten und damit die Anreize zur Rationalisierung. Im Zusammenspiel mit dem Mindestlohn, der schon für sich genommen Druck erzeugt, könnte dies Arbeitsplätze kosten.

Zielführender als jede Form von Obligatorium ist es, die bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Dazu gehören der Abbau von Komplexität und mehr Anreize im Bereich Steuern und Sozialabgaben. Hier muss die Politik ansetzen.

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