Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Entwurf der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) erst im September veröffentlichen. Das hat das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com bestätigt. Die Verordnung regelt die Details der Mifid-II-Umsetzung für Finanzberater nach § 34f Gewerbeordnung (GewO), zum Beispiel den Umgang mit Provisionen.

Am 3. Januar 2018 tritt das Mifid-II-Umsetzungsgesetz in Kraft. Sollte diese Frist auch für 34f-Berater gelten, hätten sie kaum Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Daher dürften einzelne Teile der Verordnung erst einige Monate später ihre Wirkung entfalten, vermutet Rechtsanwalt Christian Waigel.