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Wo bleibt das Anlegerschutzgesetz?

Quelle: Fotolia
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Der Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts“ hätte bereits vor Wochen vom Kabinett verabschiedet werden sollen, war allerdings zunächst aufgrund eines Einspruchs aus dem Bundeswirtschaftsministerium verschoben worden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) bestätigte auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com, dass der Gesetzentwurf bis dato nicht dem Kabinett vorgelegt worden sei. Dieses habe aber anders als das Parlament keine Sommerpause bis September.

Es stehe zu erwarten, dass das Gesetz „noch im Sommer“ verabschiedet werde, sagte eine Sprecherin des BMF. Einen möglichen Rückzug des Gesetzes wegen der Unstimmigkeiten zwischen den Ministerien dementierte die Sprecherin nachdrücklich. Über den „größten Teil der Inhalte“ sei man sich einig, man befinde sich derzeit in der „finalen Abstimmung“. Zu Details der strittigen Punkte nahm das BMF keine Stellung.
Während man sich bei der Regulierung der offenen Fonds weitgehend einig ist, ist das vorgesehene Regelwerk für den Vertrieb geschlossener Fonds höchst umstritten. Der Entwurf sieht vor, geschlossene Fonds als Finanzinstrumente einzustufen und für den Vertrieb eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder eine Anbindung an ein Haftungsdach vorzuschreiben.

Dagegen gibt es in der Branche starke Widerstände. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sowie der Verband Geschlossene Fonds (VGF) hatten einmütig protestiert. Eine Unterschriftenaktion des AfW sammelte mehr als 3.500 Protestnoten betroffener Berater ein.

Die Verbände fordern den Vertrieb geschlossener Fonds analog der bereits umgesetzten Regulierung des Versicherungsvertriebs über die Gewerbeordnung zu regeln und setzen ihre Hoffnung auf den Finanzausschuss des Bundestages, den das Gesetz passieren muss.

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