Ab Januar 2024 Wohn-Riester auch für energetische Sanierungen

Das Jahressteuergesetz 2022, das jüngst vom Bundestag verabschiedet wurde, erweitert den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente. Bisher konnte die Wohn-Riester-Rente nur zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung oder Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Ab Januar 2024 soll sie auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Der Verband der Privaten Bausparkassen begrüßt die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit von Wohn-Riester als einen ersten Schritt in Richtung einer grundlegenden Rentenreform. Allerdings müsse die Eigenheimrente noch einfacher und verständlicher werden, erklärt der Verband.
Viele Menschen seien zudem finanziell nicht in der Lage, gleichzeitig mit einer Geldrente und einer Eigenheimrente für ihr Alter vorzusorgen. Deshalb müsse die Politik sicherstellen, dass die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer staatlich geförderten Geldrente bleibe.