Wohn-Riester: Eigenheimförderung beschlossen
Der Bundesrat hat heute die Eigenheimrente durchgewunken. Danach kann die staatliche Riester-Förderung jetzt auch für die Finanzierung der eigenen vier Wände eingesetzt werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Der Riester-Sparer schließt einen zertifizierten Bausparvertrag ab. Im Herbst sollen die ersten Produkte hierfür auf den Markt kommen. Oder der Sparer nutzt seinen laufenden Riester-Vertrag bei Versicherung, Fondsgesellschaft oder Bank. Er darf sein bisher angespartes Kapital dort abziehen und als Eigenkapital beim Kauf eines Eigenheims einsetzen.
Das ging theoretisch auch bisher schon, allerdings konnte er sich das Geld nur ausleihen und musste nach spätestens zwei Jahren die Rückzahlung beginnen. Und sein Vertrag musste ein Guthaben von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Das gilt beim Wohn-Riester nicht – kein Wunder, dass Fonds- und Versicherungsgesellschaft nicht gerade begeistert von den neuen Regeln sind. Wer bereits eine Immobilie gekauft hat, kann mit seinem Riester-Vermögen auch sein Darlehen abzahlen und die Zulagen ebenfalls für die Tilgung einsetzen.
Die eigentliche Crux des umstrittenen Wohn-Riesters liegt jedoch in der Rentenphase. Riester-Renten fallen unter die nachgelagerte Besteuerung, im Alter sind also die Auszahlungen aus den Riester-Verträgen steuerpflichtig. Da bei einer eigengenutzten Wohnimmobilie keine monatliche Zahlung fließt, wird ein fiktives Konto eingerichtet, das fiktive Auszahlungen leistet, die der Riester-Sparer dann ganz real versteuert. Alternativ kann er die gesamte Steuer auf einen Schlag zahlen und erhält dafür einen Nachlass von 30 Prozent.
Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008 – wird aber wohl erst mit den ersten Bausparverträgen oder ab 2010 genutzt. Denn bis Ende 2009 dürfen nur angesparte Riester-Vermögen für den Immobilienkauf genutzt werden, die mindestens 10.000 Euro betragen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Der Riester-Sparer schließt einen zertifizierten Bausparvertrag ab. Im Herbst sollen die ersten Produkte hierfür auf den Markt kommen. Oder der Sparer nutzt seinen laufenden Riester-Vertrag bei Versicherung, Fondsgesellschaft oder Bank. Er darf sein bisher angespartes Kapital dort abziehen und als Eigenkapital beim Kauf eines Eigenheims einsetzen.
Das ging theoretisch auch bisher schon, allerdings konnte er sich das Geld nur ausleihen und musste nach spätestens zwei Jahren die Rückzahlung beginnen. Und sein Vertrag musste ein Guthaben von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Das gilt beim Wohn-Riester nicht – kein Wunder, dass Fonds- und Versicherungsgesellschaft nicht gerade begeistert von den neuen Regeln sind. Wer bereits eine Immobilie gekauft hat, kann mit seinem Riester-Vermögen auch sein Darlehen abzahlen und die Zulagen ebenfalls für die Tilgung einsetzen.
Die eigentliche Crux des umstrittenen Wohn-Riesters liegt jedoch in der Rentenphase. Riester-Renten fallen unter die nachgelagerte Besteuerung, im Alter sind also die Auszahlungen aus den Riester-Verträgen steuerpflichtig. Da bei einer eigengenutzten Wohnimmobilie keine monatliche Zahlung fließt, wird ein fiktives Konto eingerichtet, das fiktive Auszahlungen leistet, die der Riester-Sparer dann ganz real versteuert. Alternativ kann er die gesamte Steuer auf einen Schlag zahlen und erhält dafür einen Nachlass von 30 Prozent.
Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008 – wird aber wohl erst mit den ersten Bausparverträgen oder ab 2010 genutzt. Denn bis Ende 2009 dürfen nur angesparte Riester-Vermögen für den Immobilienkauf genutzt werden, die mindestens 10.000 Euro betragen.
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