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Wohn-Riester: Grünes Licht für Entnahmen

Quelle: Fotolia
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Das Gros der Riester-Guthaben dürfte diese Summe angesichts der anfangs noch niedrigen Mindestbeiträge in den ersten Jahren der Förderung nicht erreicht haben. Damit waren bislang lediglich Riester-Verträge ohne Einschränkung als Eigenkapital nutzbar, die nach dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden.

Weitere Neuerung: Bislang war die Wohn-Riester-Förderung auf Immobilien in Deutschland beschränkt, nun soll die Förderung auch beim Kauf im EU-Ausland greifen. Die Beschränkung hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. September 2009 gekippt (AZ C-269/07) und die Bundesregierung zum Nachbessern verpflichtet. Vorteile bringt das Urteil auch für diejenigen Riester-Sparer mit sich, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen. Auch ausländische Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, profitieren von diesem Urteil. Denn diese so genannten Grenzpendler waren bislang von der Riester-Förderung ausgeschlossen.

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