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Wohnimmobiliarkredite Neues vom Widerrufsjoker

Haus im Bau. Das Landgericht Hamburg entschied gerade zugunsten von Kunden, die einen Immobilienkredit sieben Jahr nach Abschluss widerrufen hatten.
Haus im Bau. Das Landgericht Hamburg entschied gerade zugunsten von Kunden, die einen Immobilienkredit sieben Jahr nach Abschluss widerrufen hatten. | Foto: Rainer Sturm/Pixelio.de

Kreditnehmer können nach wie vor erfolgreich Immobiliarkreditverträge anfechten, erinnert Rechtsanwalt Peter Hahn. Der Hamburger Fachanwalt berichtet aktuell von einem Gerichtsurteil, das zugunsten der Kreditnehmer ausfiel.

Die Kläger hatten im Jahr 2008 zwei Kreditverträge mit der Hamburger Sparkasse (Haspa) abgeschlossen. 2015, also sieben Jahre später widerriefen sie die Verträge. Sie beriefen sich dabei auf Fehler in den Widerrufsbelehrungen zu den beiden Kreditverträgen. Die Haspa stellt sich quer, woraufhin der Fall vor Gericht landete.

Das Landgericht (LG) Hamburg entschied: Die Widerrufsbelehrung habe den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Die Haspa muss nicht nur die Verträge rückabwickeln, sondern den Klägern darüber hinaus eine Entschädigung dafür zahlen, dass sie mit deren Geld wirtschaften konnte. Im vorliegenden Fall errechnet das LG Hamburg Zahlungsansprüche der Kläger in Höhe von 6.547,41 Euro.

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„Sehr gute Chancen für ein erfolgreiches Vorgehen wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen bestehen bei Darlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, erläutert Hahn. Und weiter: „Bei Immobiliendarlehen, die bis zu diesem Stichtag geschlossen wurden, kommt ein Widerruf nach vielen Jahren noch immer dann in Betracht, wenn das Darlehen über einen Darlehensvermittler zum Abschluss gekommen ist.“

Viele Immobilienkreditverträge enthielten in der Vergangenheit einen aus Sicht der Kreditgeber verhängnisvollen Fehler. Sie klärten die Kreditnehmer nur unzulänglich über das bestehende Kredit-Widerrufsrecht auf. Unter Berufung auf die fehlerhafte Belehrung widerriefen daraufhin viele Verbraucher ihren Kredit – um angesichts sinkender Kapitalmarktzinsen einen günstigeren Kreditvertrag abzuschließen.

Für den Widerruf von Immobiliendarlehen sind zwei Fristen von besonderer Bedeutung: Kreditverträge, die vor dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können mittlerweile nicht mehr widerrufen werden, erinnert Hahn. Dagegen können solche Verträge, die zwischen dem 10. Juni 2010 und dem 21. Juni 2016 einschließlich geschlossen wurden, bei fehlerhaften Pflichtangaben ewig widerrufen werden. Aus Verträgen, die nach dem 21. Juni 2016 unterzeichnet wurden, kann sich der Kreditnehmer jeweils nur ein halbes Jahr lang zurückziehen.

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