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Wohnimmobilien Schleswig-Holstein zieht die Mietpreisbremse

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat eine Verordnung zur Begrenzung der Mietkosten in besonders angespannten Wohnungsmärkten erlassen. Damit hat auch das nördlichste Bundesland die sogenannte „Mietpreisbremse“  umgesetzt.

Gemäß Verordnung darf bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent überschritten werden. Die Verordnung tritt voraussichtlich zum 1. Dezember in Kraft und soll für höchstens fünf Jahre gelten.

Allerdings tritt Schleswig-Holstein lediglich bei zwölf Kommunen aufs Bremspedal. Mit List, Kampen, Hörnum und Wenningstedt-Braderup liegen immerhin vier davon auf der Insel Sylt. Ebenfalls in die Regelung aufgenommen: die Landeshauptstadt Kiel und Gemeinden im Hamburger Umland.

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