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Wohnimmobilienkredite Umfrage zum neuen Paragraf 34i

in ImmobilienLesedauer: 1 Minute
Ab dem 21. März 2016 muss die Bundesregierung die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge in nationales Recht umsetzen. Dabei sollen die Regelungen der Paragrafen 34d und 34f Gewerbeordnung (GewO) als Blaupause dienen. Das ergaben Gespräche des AfW mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittlung von Immobilienfinanzierungsdarlehen umsetzen wird.

„In unseren Gesprächen mit der Politik brauchen wir genaue Zahlen aus dem Vermittler-Alltag, um praxisnahe Positionen vertreten zu können“, erklärt AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. Zu diesem Zweck startet der Verband eine Online-Umfrage.

Die Umfrage ist bis zum 11.04.2014 geöffnet. Sie dauert zirka 3 Minuten und ist anonym. Gefragt wird zum Beispiel, ob und wie lange eine 34c-Erlaubnis vorliegt, um Daten für eine Alte-Hasen-Regelung zu erhalten. Außerdem interessiert den AfW die Anzahl und das Durchschnittsvolumen der vermittelten Kreditverträge.

>> Zur Umfrage
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