Wohnimmobilienkredite VSAV warnt vor VSH-Deckungslücken bei 34i-Vermittlern
Ralf Werner Barth ist Gründer der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV).
Für Wohnimmobilienkreditvermittler ist zwar eine gesetzliche Mindestdeckung in der VSH von 460.000 Euro pro Schadenfall vorgeschrieben. Doch diese Versicherungssumme werde für viele Vermittler nicht ausreichend sein. Die VSAV empfiehlt daher, die VSH-Deckungssummen prüfen zu lassen. „Vermittler sollten bei der Ergänzung ihrer bestehenden VSH-Police darauf achten, dass deren Versicherung als Jahresvertrag erhalten bleibt und nicht um drei Jahre verlängert wird“, empfiehlt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.
„Das Berufsbild und damit die Risiken der Vermittler verändern sich gerade nahezu beständig. Somit sind auch Ergänzungen und Anpassungen in den VSH-Policen notwendig, die mitunter nur durch einen Tarif-Wechsel umgesetzt werden können, wenn der bisherige Anbieter diese neu geforderten Leistungen nicht anbietet“, so Barth weiter. Dem von ihm geführten Verein gehören derzeit mehr als 930 Mitglieder und Unternehmer an.
„Das Berufsbild und damit die Risiken der Vermittler verändern sich gerade nahezu beständig. Somit sind auch Ergänzungen und Anpassungen in den VSH-Policen notwendig, die mitunter nur durch einen Tarif-Wechsel umgesetzt werden können, wenn der bisherige Anbieter diese neu geforderten Leistungen nicht anbietet“, so Barth weiter. Dem von ihm geführten Verein gehören derzeit mehr als 930 Mitglieder und Unternehmer an.