Wohnungsbrand
Beim Drogendealer greift die Hausratversicherung nicht
Muss der Hausratversicherer zahlen, wenn Unbekannte in die Wohnung eines Drogendealers einbrechen und diese in Brand setzen? Nein, entschied das Saarländische Oberlandesgericht.
Feuerwehr-Einsatz bei einem Wohnungsbrand: Brennt die Wohnung eines Drogendealers ab, muss dessen Hausratversicherung nicht leisten.| Foto: imago images / KS-Images.de