LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Das Beste im NetzLesedauer: 1 Minute

Wohnungsbrand Beim Drogendealer greift die Hausratversicherung nicht

Feuerwehr-Einsatz bei einem Wohnungsbrand: Brennt die Wohnung eines Drogendealers ab, muss dessen Hausratversicherung nicht leisten.
Feuerwehr-Einsatz bei einem Wohnungsbrand: Brennt die Wohnung eines Drogendealers ab, muss dessen Hausratversicherung nicht leisten. | Foto: imago images / KS-Images.de

Weiterlesen auf versicherungsjournal.de

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen