Württembergische mit betrieblicher Krankenversicherung
Bei der neuen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen Gruppenvertrag ab und entscheidet, welche Vorsorge-Bausteine er welchen Mitarbeitern anbieten möchte. Zur Auswahl stehen zum Beispiel „Zahngesundheit“, „Privatpatient im Krankenhaus“ und „Pflegevorsorge“.
Alleinige Versicherungsnehmer und Vertragspartner sind dabei die Arbeitnehmer. Diese bezahlen aufgrund des Gruppenvertrags niedrigere Beiträge und erhalten den Zusatzschutz ohne Wartezeiten im Leistungsfall und mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Auch Familienangehörige – Partner und Kinder – können nach einer Standardprüfung zu günstigen Beiträgen mitversichert werden.
Meistgelesen
Top-News