WWK verbessert Bedingungen für WWK Bio Risk
Quelle: kallejipp / photocase.com
Für alle Tarife der Produktlinie, die Berufs-, Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherungen umfasst, gelten ab dem 1. Juli neue Allgemeine Versicherungsbedingungen und überarbeitete Besondere Bedingungen für die Nachversicherung.
Bei den Allgemeinen Versicherungsbedingungen senkte die Gesellschaft unter anderem die zumutbare Einkommenseinbuße auf 20 Prozent und nahm eine Infektionsklausel für Humanmediziner auf.
Bei den Besonderen Bedingungen für die Nachversicherung wurden die auslösenden Ereignisse erweitert und die Nachversicherungshöhen und –fristen angepasst. Darüber hinaus können nun auch Personen mit Vorerkrankungen mit Annahme unter Erschwerung nachversichert werden. Das bedeutet, dass die Annahme des Antrages von einer besonderen Bedingung (Erschwerung) abhängig gemacht wird. Dies kann ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss der Vorerkrankung sein.
Die Anpassungen gelten auch für die Bestandskunden der aktuellen Tarifgeneration der Produktlinie WWK Bio Risk, die seit 2007 auf dem Markt ist.
Bei den Allgemeinen Versicherungsbedingungen senkte die Gesellschaft unter anderem die zumutbare Einkommenseinbuße auf 20 Prozent und nahm eine Infektionsklausel für Humanmediziner auf.
Bei den Besonderen Bedingungen für die Nachversicherung wurden die auslösenden Ereignisse erweitert und die Nachversicherungshöhen und –fristen angepasst. Darüber hinaus können nun auch Personen mit Vorerkrankungen mit Annahme unter Erschwerung nachversichert werden. Das bedeutet, dass die Annahme des Antrages von einer besonderen Bedingung (Erschwerung) abhängig gemacht wird. Dies kann ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss der Vorerkrankung sein.
Die Anpassungen gelten auch für die Bestandskunden der aktuellen Tarifgeneration der Produktlinie WWK Bio Risk, die seit 2007 auf dem Markt ist.
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