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Xetra-Gold So sparen Goldanleger die Abgeltungssteuer

in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 2 Minuten
Marc-Oliver Lux
Marc-Oliver Lux

Echtes Gold als Wertpapier an der Börse kaufen, das macht etwa das Produkt „Xetra-Gold“ möglich. Die Deutsche Börse als Anbieter kann sich jetzt über ein Urteil des Bundesfinanzhofs freuen. Es lockt die Steuerfreiheit. Gold-Anleger, die nicht auf Münzen oder Barren setzen, können sich demnächst die Abgeltungssteuer sparen. 

Der Bundesfinanzhof bestätigte jetzt als oberste Instanz zwei Entscheidungen der Finanzgerichte Sachsen und Münster. Danach können Besitzer der Anleihe „Xetra-Gold“, die Anrechte auf Gold verbrieft und auf Wunsch dessen Auslieferung ermöglicht, das Papier nach einem Jahr steuerfrei verkaufen (VIII R 35/14). Das gilt ebenso für den Fall, dass sich der Anleihebesitzer die entsprechenden Goldbestände nach einem Jahr auch tatsächlich ausliefern lässt (VIII R 4/15). 

Inhaberschuldverschreibungen dem Kauf und Verkauf von physischem Gold gleichgestellt

Kern der Urteile: In der steuerlichen Behandlung sind solche Inhaberschuldverschreibungen dem Kauf und Verkauf von physischem Gold gleichgestellt. Ein erzielter Gewinn wird also nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet, da die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung. Derartige Goldgeschäfte aber hat der Bundesfinanzhof immer als private Veräußerungsgeschäfte angesehen, mit der beschriebenen steuerlichen Folge. 

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