Wenn es um die jährliche Steuererklärung geht, sind viele Anfänger:innen etwas ratlos. „Die größte Herausforderung ist, dass viele unglaubliche Angst davor haben, etwas falsch zu machen, sagt Yvonne Stiller, die als selbstständige Buchhalterin eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ leitet. „Viele sind schlichtweg überfordert, weil sie gar nicht wissen, welche Kosten sie überhaupt absetzen können und welche Belege sie dafür brauchen.“

Der Lohnsteuerhilfeverein, bei dem Yvonne tätig ist, hat für diesen Fall eine Checkliste auf seiner Homepage veröffentlicht, die sich Einsteiger:innen herunterladen können. „Diese Checkliste können sie dann einfach wie einen Fahrplan abarbeiten. Hier sieht man in den einzelnen Kategorien, was überhaupt an Kosten für welche Versicherung entsteht und welche Arztrechnungen man aufheben sollte.

 

Yvonne über die größten Steuerirrtümer:

„Wenn ich viele Steuern gezahlt habe, dann muss ich doch auch viel wiederbekommen.“

Das kann man so überhaupt nicht sagen, weil das Gehalt bereits versteuert ist, wenn man es bekommt, also ist das Plus-Minus-Null“, entgegnet Yvonne. „Nur durch die Kosten, die entstanden sind, bekommt man tatsächlich auch etwas zurück. Das ist halt im Steuerrecht immer wieder eine Einzelfallbetrachtung."

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Ein weiterer Irrtum dreht sich um die Kosten:

„Ich habe 200 Euro für meine Arbeitskleidung ausgegeben, jetzt bekomme ich auch 200 Euro wieder zurück.“

„Die Höhe der Kosten ist nicht so hoch wie die Höhe der Erstattung. Der größte Fehler ist, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege unterjährig nicht aufheben. Handwerker-Rechnungen müssen unbedingt mit Rechnung bezahlt werden“, mahnt Yvonne.

„Das Finanzamt fragt hier oft nach dem Zahlungsnachweis. Und wenn man den Handwerker ohne bezahlt hat, dann ist das leider nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Bei dem Handwerker kann man die Lohnkosten bis zu 20 Prozent direkt von der Steuer abziehen. Das ist dann natürlich total schade, wenn man das dann nicht mehr machen kann, weil man die Rechnung bar bezahlt hat.“