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Zahl der Eingaben steigt um fast 10 Prozent Worüber Verbraucher sich 2018 bei der Bafin beschwerten

Gebäude der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt am Main.
Gebäude der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt am Main. | Foto: Bafin

Verbraucher haben sich im vergangenen Jahr deutlich häufiger bei der Aufsichtsbehörde Bafin über ihre Versicherung beschwert als 2017. Danach bearbeitete die Bafin 2018 genau 8.097 Verbraucherbeschwerden und Verbraucheranfragen. 2017 waren es noch 7.367 Eingaben gewesen. Das geht aus aktuellen Zahlen der Behörde hervor.

Inhaltlich ärgerten sich die Versicherten im vergangenen Jahr vor allem über Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) und über Tarifkalkulationen bei den Kfz-Versicherern. Auch die möglichen Auswirkungen des Brexit auf einzelne Anbieter und die Überlegungen von Lebensversicherern, Vertragsbestände zu verkaufen, beschäftigten die Verbraucher.

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Die Beschwerden und Anfragen zu Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (5.791) lagen 2018 nahezu auf Vorjahresniveau (5.587), wobei die Beschwerden mit 5.539 Stück (2017: 5.425) den deutlich größeren Anteil an den Eingaben hatten.

Hier monierten Verbraucher beispielsweise die Laufzeiten von Überweisungen. Häufig baten sie die Bafin auch zu prüfen, ob Banken zu Recht Finanzierungsanfragen abgelehnt oder Geschäftsverbindungen gekündigt hatten. Auch die Abwicklung langfristiger Sparverträge und die Zulässigkeit und Höhe von Entgelten trieben die Verbraucher im vergangenen Jahr um.

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Mifid II sorgt für Unmut

Eine deutliche Zunahme bei den Eingaben verzeichnete die Bafin im Wertpapierbereich. Hier bearbeitete die Behörde im vergangenen Jahr 676 Verbraucherbeschwerden (2017: 522) und 396 Verbraucheranfragen (272).

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Das deutlich höhere Beschwerdeaufkommen ging sowohl auf die Reform des Investmentsteuergesetzes als auch auf Probleme mit der Finanzmarktrichtlinie Mifid II zurück. So beschwerten sich Anleger in den ersten Monaten beispielsweise oft darüber, dass sie Wertpapiere wegen fehlender Kosten- oder Zielmarktdaten nur eingeschränkt handeln konnten. Teilweise lagen für die Produkte auch noch keine Basisinformationsblätter nach der neuen Priip-Verordnung vor.

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