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Zahl der Top-Grundfähigkeitsversicherungen verdoppelt

Seit 2020 analysiert die Ratingagentur Morgen & Morgen (M&M) die Bedingungen der Tarife in der Grundfähigkeitsversicherung. Das Tarifangebot habe sich in dieser Zeit mehr als verdreifacht, berichten die Analysten. Vor allem die Zahl der Top-Tarife nimmt kontinuierlich zu: Allein in den drei Jahren seit 2021 hat sich die Zahl der Fünf-Sterne-Tarife mehr als verdoppelt. Zeichneten die M&M-Analysten 2021 noch 52 Tarife mit der Bestnote aus, sind es mittlerweile 138.
Die Vier-Sterne-Bewertungen sind in diesem Zeitraum von 15 auf 22 angestiegen. Die Zahl der Drei-Sternebewertungen hat sich von 6 auf 3 halbiert, die der Zwei-Sterne-Produkte sank von 5 auf 4. Ein Stern wurde weder in den Vorjahren, noch in diesem Jahr vergeben.
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Die Grundfähigkeitsversicherung soll eine bezahlbare Alternative der Einkommensabsicherung sein. Sie richtet sich hauptsächlich an Handwerker und andere Berufe mit einem hohen Anteil körperlicher Arbeit, für die eine – umfassendere – Berufsunfähigkeitsversicherung oft unerschwinglich ist.

Hallo, Herr Kaiser!
„Einer flächendeckenden Absicherung würde es entgegenwirken, wenn das Versicherungsprodukt durch weitere Zusatzoptionen und Erweiterungen nicht mehr für die primäre Zielgruppe der körperlich Tätigen finanzierbar ist“, schreiben die Forscher. Daher bewertet das Analysehaus lediglich 15 Grundfähigkeiten als ratingrelevante Leistungsauslöser. Andere, nach Ansicht der Forscher weniger wichtige Grundfähigkeiten fließen nicht in das Rating ein.
Mindestkriterien
Darüber hinaus haben die Forscher mehrere Mindestkriterien festgelegt. Nur wenn diese erfüllt werden, kann der Tarif vier oder fünf Sterne bekommen. Dazu zählen:
- Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.
- Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
- Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Fähigkeitenbeeinträchtigung wird rückwirkend von Beginn an geleistet.
- Jeder einzelne Fähigkeitenverlust ist ausreichend, um die Leistungspflicht zu begründen.
- Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG.
- Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
- Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
- Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen und Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
Ein weiteres Ergebnis der M&M-Studie: Die Zielgruppe der Grundfähigkeitsabsicherung wird zunehmend jünger. „Bereits für Kinder von sechs Monaten ist sie abschließbar“, sagt Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei M&M.