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Handy, Bargeld, Schmuck Diebstahl im Büro: Wann zahlt die private Hausratversicherung?

Von in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten
Handtasche auf einem Büro-Tisch
Handtasche auf einem Büro-Tisch: Man sollte seine Wertsachen nicht offen am Arbeitsplatz liegen lassen, rät eine R+V-Versicherungsexpertin. | Foto: R+V/iStock Images

Private Hausratversicherungen bieten Schutz, wenn Wertgegenstände in der Wohnung gestohlen oder beschädigt werden, wie zum Beispiel bei einem Einbruch. Doch was viele nicht wissen: Diese Versicherungen können auch bei einem Diebstahl im Büro greifen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. 

Diebstahl im Büro: Ist der Arbeitgeber haftbar?

Seit dem Ende der Corona-Pandemie kehren viele Mitarbeiter wieder ins Büro zurück. Damit steigt die Gefahr von Diebstählen am Arbeitsplatz. Im vergangenen Jahr hat die Polizei mehr als 70.000 Diebstähle in Büro- und Lagerräumen registriert.

Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Arbeitgeber für gestohlene persönliche Gegenstände aufkommen muss. In der Regel können Mitarbeiter ihren Arbeitgeber bei einem Diebstahl im Büro nicht zur Verantwortung ziehen, warnt Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf Gegenstände, die für die Arbeit notwendig sind, wie eigenes Werkzeug oder Arbeitskleidung.

Auf private Utensilien wie Geldbeutel, Schmuck oder Kleidung müssen die Mitarbeitenden selbst aufpassen.

Rolle der privaten Hausratversicherung bei Diebstahl im Büro

„Die Beschäftigten sollten ihre Handys, Handtaschen und andere Wertsachen nicht offen am Arbeitsplatz liegen lassen“, rät Gilles. Besonders dann nicht, wenn viele Menschen im Büro ein- und ausgehen oder sich Fremde in den Räumen aufhalten.

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Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte Handy, Portemonnaie und andere Wertsachen nach Möglichkeit einschließen, so die R+V-Spezialistin.

Denn private Hausratversicherungen springen zwar auch bei einem Diebstahl im Büro ein. „Allerdings nur, wenn die Wertgegenstände in einem verschlossenen Schrank oder Rollcontainer aufbewahrt wurden“, so Gilles. Ansonsten handele es sich um einfachen Diebstahl, „und der ist oft nicht versichert“.

Fazit: Schutz vor Diebstahl im Büro

Diebstahl im Büro ist ein ernstes Problem, das nicht unterschätzt werden sollte. Es ist wichtig, sich über die Risiken im Klaren zu sein und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um seine persönlichen Gegenstände zu schützen, damit die private Hausratversicherung im Ernstfall einspringt.

>> Ob die Hausratversicherung bei einem Küchenbrand zahlt, erfährst du hier.

>> Ob der Hausrat auf dem Balkon gegen Sturm versichert ist, erfährst du hier.

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