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Unhosted Wallets Was die EU mit privaten Krypto-Geldbörsen vorhat

Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments
Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments: Zwei Parlamentsausschüsse haben kürzlich über eine schärfere Regulierung für Kryptowerte abgestimmt. | Foto: imago images / Future Image

Die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung sowie für Justiz des EU-Parlaments haben Ende März über eine Regulierungsmaßnahme abgestimmt. Das Projekt trägt den Namen Transfer of Funds Regulation. Es soll möglicher Geldwäsche unter Verwendung von Kryptowährungen einen Riegel vorschieben. Ein zentraler Aspekt ist dabei, dass Nutzer von Kryptowährungen bei Transaktionen ihre Identität offenlegen sollen. Ganz genau geht es um Inhaber sogenannter Unhosted Wallets.

Unhosted Wallets sind digitale Geldbörsen, die keiner Kryptobörse wie zum Beispiel Coinbase oder Kraken angeschlossen sind. Vielmehr haben Nutzer sie sich eigenständig und unabhängig eingerichtet, um darüber mit Kryptowerten zu handeln.

Die Transfer of Funds Regulation in ihrer jetzt von den Parlamentsausschüssen gutgeheißenen Form sieht vor, dass bereits ab dem ersten Euro, der über eine private Wallet gehandelt wird, jeder Nutzer sich vollumfänglich identifizieren soll – mit Namen und Anschrift, wie es auch etwa beim Eröffnen eines Bankkontos gefordert wird. In der ersten Fassung aus der Feder der EU-Kommission hatte es noch geheißen, dass ein solcher Know-your-Customer-Prozess (KYC) erst ab einem gehandelten Betrag ab 1.000 Euro nötig sein soll.

Bei der Identifizierung geht es wohlgemerkt um solche Transaktionen, die zwischen einem privaten Nutzer und einem Service-Provider im weiteren Sinne vonstattengehen, also für die Bezahlung einer Ware oder eines Dienstes. Transaktionen privater Nutzer direkt untereinander – also von Unhosted Wallet zu Unhosted Wallet – sind davon nicht erfasst.

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Die Transfer of Funds Regulation ist noch davon entfernt, regulatorisch bindend zu sein. Denn nach den Parlamentsausschüssen geht die Verordnung zunächst in weitere Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem europäischen Rat, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten. Über die Endfassung muss dann noch das Parlament abstimmen. Dieser Prozess kann sich über mehrere Monate hinziehen.

Kritik aus der Krypto-Branche

Dennoch schlagen Krypto-Spezialisten bereits Alarm: Beim deutschen Digitalverband Bitkom etwa befürchtet man, dass Europa mit dieser Regulierung „seine Zukunft als Innovationstreiber im Krypto-Sektor verspielen“ könnte. Denn die erzwungene Identitätsoffenlegung bei Krypto-Transaktionen würde die Krypto-Branche mit umfangreicher Bürokratie belasten und sie hohen Compliance-Risiken aussetzen, ohne dass sich daraus ein Mehrwert ergäbe.

Das Argument, die neue Regulierung helfe Geldwäsche zu verhindern, möchte man bei Bitkom nicht gelten lassen. Begründung: Bereits die sich fortschreibende Kette an Transaktionen, fixiert auf der Blockchain, halte jegliche Bewegungen fest und mache Transaktionen transparent. „Anders als bei traditionellen Finanzströmen ermöglicht es die nicht veränderbare Blockchain, betrügerisches Verhalten aufzuspüren, etwa mit Chain-Analyse-Tools“, sagt Bitkom-Sprecher Kevin Hackl, der bei dem Verband die Bereiche digitales Banking und Finanz-Services überblickt.

Die geplante Regulierung in ihrer jetzigen Form schreibt seiner Meinung nach dagegen kaum erfüllbare Auflagen vor. Innovative Ideen aus dem Finanzbereich könnten in einem frühen Stadium abgewürgt werden.

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