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Zeit für ein Geschenk Warum Krisen ein guter Zeitpunkt sind, Vermögen zu übertragen

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Viele Wertpapiere haben in der Corona-Krise zunächst erhebliche Kursverluste erlitten, von denen sie sich allenfalls langfristig erholen. Bei Schenkungen gilt für die steuerliche Bewertung das Stichtagsprinzip: Das Finanzamt legt den Kurswert der geschenkten Wertpapiere zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung zugrunde. Die weitere Kursentwicklung bleibt unberücksichtigt. In vielen Fällen lohnt sich eine frühzeitige Schenkung von Wertpapierdepots. Dies wirkt sich bei später steigenden Kursen günstig auf die Bemessungsgrundlage und damit auf die Steuerbelastung aus.

Auch viele Immobilienanlagen sind von der Krise betroffen. Die erzielbaren Verkaufspreise liegen teilweise unter Vorkrisen-Niveau. Bei gewerblich genutzten Objekten kommt es verstärkt zu rückläufigen Mieten, Mietausfällen oder auch Leerständen. Diese Entwicklungen fließen in die steuerliche Wertermittlung ein, die bei Gewerbeobjekten im Rahmen des sogenannten Ertragswertverfahrens erfolgt.

Bei Eigentumswohnungen kommt das Vergleichswertverfahren zur Anwendung, das vorrangig von Gutachterausschüssen ermittelte Vergleichspreise heranzieht. Ist bei einer vergleichbaren Eigentumswohnung ein starker Preisrückgang feststellbar, sinkt auch der Bemessungswert für die geschenkte Wohnung. Deshalb ist der aktuelle Preisrückgang ein guter Zeitpunkt für steuergünstige Schenkungen.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten bietet sich die unentgeltliche Übertragung von Firmenanteilen gerade während eines Kurstiefs an. Hierfür wird grundsätzlich der Ertragswert herangezogen, der vielfach niedriger ausfällt als noch vor einigen Monaten. Schließlich müssen viele Unternehmen 2020 und wohl auch 2021 Gewinnrückgänge hinnehmen.

Je niedriger der Ertragswert des Unternehmens ist, desto geringer ist auch die Schenkungsteuer. Nur wenn der sogenannte Substanzwert des Unternehmens höher ist, ist dieser maßgeblich. Gerade wenn die wirtschaftlichen Zukunftsaussichten des eigenen Unternehmens gut sind, sollten Unternehmer jetzt eine Schenkung von Firmenanteilen prüfen.

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