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Tipps vom Steuer- und Anlageexperten Zeitwertkonten – worauf bei der Beratung zu achten ist

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Kapitalanlage-Setup entscheidet

Welche weiteren Faktoren können die Nachsteuerrenditen der Zeitwertkonten deutlich negativ wie positiv beeinflussen? Zunächst einmal muss man an dieser Stelle erwähnen, dass der Gesetzgeber (siehe Sozialgesetzbuch IV) die Auswahl an potenziell renditestarken Kapitalanlagen indirekt sehr einschränkt. Außer für das Ansparen einer Vorruhestandsphase dürfen die ausgewählten Kapitalanlagen nur über eine maximale Aktienquote von 20 Prozent gemäß Verkaufsprospekt verfügen.

Stattdessen darf die Kapitalanlage hauptsächlich nur in Geldmarkt- und Rentenmarktprodukte/Wertpapiere investieren. In Zeiten niedriger Zinsen, höherer Ausfallquoten bei Unternehmensanleihen und bei relativ kurzen, teilweise unklaren Anlagezeiträumen lassen sich hier kaum positive Renditen nach Kosten erzielen. Hierbei gilt es immer zu beachten: Am Ende haftet der Arbeitgeber dafür, dass zum Zeitpunkt der Auszahlungen auch mindestens die eingezahlten Beträge auf dem Zeitwertkonto vorliegen. Von daher wird der Arbeitgeber in der Regel konservativer anlegen, als es der Mitarbeiter gegebenenfalls auf privater Seite tun würde.

Es überrascht daher nicht, dass in der Praxis die Unternehmen diese Gelder meist nur in Investmentfonds mit Kapitalerhaltungsgarantien anlegen. Somit können sie in diesen Zeiten kaum positive Renditen erzielen. Eine etwas offensivere Anlagestrategie auf privater Ebene und eine damit verbundene höhere Rendite als auf der Zeitwertkontenebene könnte demnach den Nachteil des Zeitwertkontenmodells für die Mitarbeiter wettmachen oder zumindest deutlich verringern.

Etwas überschaubarer sieht die Situation beim Thema Vorruhestand aus. Hier lässt der Gesetzgeber im Rahmen des Zeitwertkontenmodells auch Kapitalanlagen mit hohen Aktienquoten zu. Daher verwundert es nicht, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern laut Studien mit Abstand am häufigsten die Verwendungsform: „Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand“ anbieten. Das Kapitalgarantierisiko lässt sich aufgrund des langen Anlagehorizontes und der meist regelmäßigen Einzahlungen hier besser managen.

Was viele Anlageberater in Bezug auf die Kapitalanlage bei Zeitwertkonten nicht so sehr im Blick haben, was aber in der Praxis ein ganz wichtiger Faktor ist: die steuerliche Behandlung der eingesetzten Kapitalanlage während der Ansparphase. Das angelegte Wertguthaben bleibt trotz der praxisüblichen Insolvenzsicherung wirtschaftliches und rechtliches Eigentum des Arbeitgebers. Wird das Kapital beispielsweise mit Investmentfonds angespart, so gelten die steuerlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Investmentsteuergesetze.

Laufende Erträge und realisierte Veräußerungsgewinne der Zeitwertkonten beeinflussen auch den Unternehmensgewinn positiv. Daraus können Unternehmen Steuerbelastungen erwachsen, die wiederum die Wertguthaben der Zeitwertkonten negativ beeinflussen können. Zusätzlich müssen die steuerbegünstigenden Effekte der obigen Steuergesetze beachtet werden. So gilt beispielsweise für Investmentfonds die Teilfreistellung gemäß des im Jahr 2018 eingeführten Investmentsteuergesetzes. Teile der Fondserträge sind unter bestimmten Voraussetzungen für Unternehmen steuerbefreit.

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