Zinsänderungsklauseln 2.092 Euro zu wenig Zinsen für Sparverträge

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat langfristige Sparverträge von Banken und Sparkassen überprüft und auch deren Zinsänderungsklauseln unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: 31 Institute nutzen Zinsänderungsklauseln, die nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässig sind.
Damit entgingen Sparern in 43 Fällen insgesamt 89.970 Euro an Zinsen. Das sind durchschnittlich 2.092 Euro pro Vertrag.
Hintergrund
Bei den untersuchten Sparverträgen zahlen Verbraucher meist eine regelmäßige monatliche Rate ein. Die Anbieter vereinbarten mit ihren Kunden einen variablen Zinssatz und ein Zinsbonus oder eine mit der Laufzeit steigende Prämie und boten die Verträge als langfristige Sparverträge an.
Mit den allgemein sinkenden Zinsen kürzten die Institute auch den variablen Zinssatz und beriefen sich dabei auf entsprechende Vertragsklauseln, die sie dazu berechtigen sollen. Doch diese sogenannten Zinsanpassungsklauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale in vielen Fällen rechtswidrig.
"Beruht die Zinsänderung auf unzulässigen Klauseln, besteht die Gefahr, dass die Bank die Zinsen zum Nachteil der Sparer unangemessen reduziert hat", erklären die Verbraucherschützer. Dann seien die Zinsen auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neu zu berechnen.