Zinszusatzreserve
Bafin schafft Erleichterungen für Lebensversicherer
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht erleichtert den Lebensversicherern den Aufbau der Zinszusatzreserve sowie die Dotierung der Zinsverstärkung. Für 2015 dürfen Storno- und Kapitalwahl-Wahrscheinlichkeiten neu berechnet und dabei Puffer aufgelöst werden.
Eine Liegenschaft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungensaufsicht (Bafin). (Foto: Kai Hartmann)