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Zocken verboten: SNB zieht Konsequenzen aus der Hildebrand-Affäre

Die Schweizer Nationalbank SNB hat Lehren aus dem Skandal um ihren Chef am Anfang des Jahres gezogen. Sie empfiehlt ihren Spitzenkräften, ihr Vermögen zukünftig durch einen Vermögensverwalter managen zu lassen, ohne selbst aktiven Einfluss auf die Anlageentscheidungen zu nehmen. Der Vertrag zwischen dem Zentralbanker und dem Vermögensverwalter muss von der SNB genehmigt werden. Auch der Vermögensverwalter unterliegt Einschränkungen. Er darf zum Beispiel keine Anlagen tätigen, die "im Hinblick auf die Aufgaben der Notenbank problematisch erscheinen könnten".

Weiterhin gilt die Regelung, dass Fremdwährungsgeschäfte ab 20.000 Franken von der SNB abgesegnet werden müssen. Diese Massnahme wurde bereits Anfang Januar - kurz nach dem Beginn der Hildebrand-Affäre - eingeführt.

Wer sein Geld selbst verwalten will, darf es in Zukunft nur auf Sparkonten parken oder in breit aufgestellte Investmentfonds, berufliche Vorsorgeeinrichtungen sowie Immobilien im In- und Ausland anlegen. Größere Aktienkäufe, Derivategeschäfte und ähnliche Börsenaktivitäten sind den SNB-Managern demnach untersagt. Fremdwährungsgeschäfte ab 20.000 Franken müssen von der SNB abgesegnet werden. Diese Regeln treten am 1. Mai in Kraft. Sie gelten laut SNB nicht nur für die Notenbanker selbst, sondern auch für ihre Lebenspartner und andere Menschen, die mit ihnen im gleichen Haushalt leben.

Hintergrundinfo: Philipp Hildebrand, Chef der Schweizer Nationalbank SNB, trat Anfang des Jahres von seinem Posten zurück. Grund war der Verdacht auf Insiderhandel bei Devisengeschäften, der den Notenbankchef seine Glaubwürdigkeit kostete. Hildebrands Frau Kashya kaufte kurz vor der Entscheidung der SNB, einen Mindestkurs für den Schweizer Franken im Vergleich zum Euro festzulegen, im großen Stil US-Dollar und machte damit beträchtliche Gewinne.

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