LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Zur Altersvorsorge ungeeignet Berater muss Schadensersatz für Schiffsfonds leisten

Der Fall

Ein Mann wollte 2007 fürs Alter vorsorgen und ließ sich beraten. Mit geschlossenen Fonds und anderen unternehmerischen Beteiligungen kannte er sich nicht aus, was er dem Berater bereits beim ersten Gespräch erklärte. Außerdem gab der Kunde an, dass er Wert auf eine sichere und stabile Anlageform legt und dass der Vermögenserhalt für ihn an erster Stelle steht.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Trotz dieser Angaben empfahl der Berater dem Kunden geschlossene Schiffsfonds. Daraufhin beteiligte sich der Mann mit 20.000 Euro (plus 5 Prozent Agio) am Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV. Wenige Monate später kaufte der Mann zudem Anteile am Schiffsfonds Erste Lloyd Fonds Trade On Portfolio in Höhe für 10.000 Euro nebst 5 Prozent Agio - auch dies auf Anraten seines Anlageberaters.  

Als die Anlagen massiv an Wert verloren, verklagte der Kunde seinen Berater auf Schadensersatz wegen Falschberatung. Wäre er richtig beraten worden, hätte er sich nicht für die spekulative Anlage in Schiffsfonds entschieden, sondern sein Geld sicher in zum Beispiel festverzinsliche Wertpapiere angelegt.

Tipps der Redaktion