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Zurich baut Berufsunfähigkeitsversicherung um

Freischaffende Künstler erhalten oft <br>keinen BU-Schutz, Quelle: Fotolia
Freischaffende Künstler erhalten oft
keinen BU-Schutz, Quelle: Fotolia
Kern des neuen BU-Konzepts ist eine individuellere Ermittlung der konkreten  Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers, die zu einer risikogerechteren Einstufung und häufig zu geringeren Beiträgen führt.

Erstmals werden dabei Kriterien wie die höchste erlangte berufliche Qualifikation, der prozentuale Anteil von Bürotätigkeiten im Verhältnis zur Arbeitszeit sowie die Führungsspanne berücksichtigt. Falls eines dieser neuen Kriterien gegeben ist, reduziert sich der Beitrag des Versicherten zur BU.

BU für Künstler erstmals möglich

Wie die Zurich weiter mitteilte, wurden im Rahmen der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung mehr als 450 Berufe in eine bessere Berufsgruppe eingestuft. Rund 150 davon erhalten damit erstmalig einen umfassenden Schutz vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit. So versichert Zurich nun auch Künstler wie Fotografen, Designer oder Grafiker gegen Berufsunfähigkeit. Diese konnten bisher nur gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden.

Auch die Leistungsdauer wurde verlängert. Für alle versicherbaren Berufe läuft sie nun bis zum 67. Lebensjahr. Bei insgesamt 9.800 Berufen können Neukunden zudem auch längere Versicherungsdauern vereinbaren. Darüber hinaus schafft Zurich die Endalter-Beschränkung für risikoreiche Berufe hinsichtlich der Leistungsdauer bis zum 50. Lebensjahr generell ab.

Altersunabhängiger Verzicht auf abstrakte Verweisung

Neu bei Zurich ist zudem der altersunabhängige Verzicht auf die abstrakte Verweisung für körperlich bis schwer körperlich Tätige wie zum Beispiel Köche oder Dachdecker.

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Bei der abstrakten Verweisung wird im Schadenfall untersucht, ob einer berufsunfähigen Person ein anderer, gleichwertiger Beruf empfohlen werden kann. Dieser sollte mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vergleichbar sein und vom Versicherungsnehmer auch ausgeübt werden können. Ist dies der Fall, stellt der Versicherer die Versicherungsleistung ein, unabhängig davon, ob es in dem  Verweisungsberuf auch tatsächlich freie Stellen gibt.

Versicherungsnehmer, die der Möglichkeit einer abstrakten Verweisung im Vertrag ausdrücklich zustimmen, können ihren Versicherungsbeitrag um rund 20 Prozent reduzieren.


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