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Klage gegen Zurich
Fondsgebundene Riester-Rente: „Urteil mit Signalwirkung“ für Versicherte
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Klage gegen Zurich Fondsgebundene Riester-Rente: „Urteil mit Signalwirkung“ für Versicherte

Direktion der Zurich Gruppe Deutschland in Köln
Direktion der Zurich Gruppe Deutschland in Köln: | Foto: Zurich Gruppe Deutschland

Als „Erfolg auf der ganzen Linie“, bezeichnet der Verein Bürgerbewegng Finanzwende ein aktuelles Urteil, das die 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln bekannt gegeben hat (Aktenzeichen: 26 O 12/22; Auszüge aus dem Urteil): Eine Vertragsklausel, auf die sich der Versicherer Zurich Deutscher Herold im Jahr 2017 berufen hatte, ist demnach unwirksam. 

Der Kläger erhält nun für seine fondsgebundene Riester-Versicherung monatlich wieder rund 37 Euro Rente je 10.000 Euro Sparkapital – genau so, wie es in seinem Versicherungsschein steht. Die Zurich hatte ihm zuvor rund ein Viertel gestrichen. Diese Kürzung vor sechs Jahren war laut Urteil aber nicht zulässig und darf auch in Zukunft nicht mehr angewendet werden. 

Urteil mit Signalcharakter 

Mit dieser Entscheidung kippten die Richter aber nicht nur eine konkrete Klausel aus den Produktbedingungen der Zurich – „sie gingen noch darüber hinaus“, kommentiert Finanzwende das Urteil. „Nach Lesart des Gerichts hatte das Versicherungsunternehmen auch generell nicht das Recht, die Rentenansprüche des Kunden auf Grundlage des Gesetzes zu schmälern.“ 

 

Und weiter: „Das Urteil könnte sich als wegweisend für unzufriedene Versicherte erweisen, weil es zum ersten Mal über einseitige Kürzungen bei Riester-Renten entscheidet.“ Rentenkürzungen auf Grundlage dieser oder ähnlicher Klauseln gab es demnach bundesweit „zuhauf – sowohl bei der Zurich im Jahr 2017 als auch bei der Allianz Leben“. 

Viele ähnliche Renten gekürzt 

Nach Schätzungen der Bürgerbewegung Finanzwende könnten zehntausende Versicherte mit fondsgebundenen Rentenversicherungen von dem aktuellen Urteil profitieren. „Sie sparen zurzeit noch für das Alter an, sollen aber nach dem Willen ihres Versicherers zum Beginn des Ruhestands weniger Rente erhalten als ursprünglich einmal vereinbart.“ 

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Denn die Monatsrente im Alter legt der so genannte Rentenfaktor fest. Diese Rechengröße ist den Richtern zufolge aber keineswegs so unverbindlich, wie es die Zurich darstelle. Sie hatte ihrem Kölner Kunden den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor von 37,34 Euro je 10.000 Euro Kapital auf 27,97 Euro gekappt – und kürzte damit den zukünftigen Rentenanspruch um knapp ein Viertel. 

Verluste in fünfstelliger Höhe

Diesen Verlust wollte der Mann nicht einfach hinnehmen. Denn bei Rentenkürzungen geht es in aller Regel auch um viel Geld: Wenn der Kölner Angestellte zum Rentenbeginn 2039 ein Sparkapital von 130.000 Euro erreicht, hätte er durch die Kürzung monatlich gut 120 Euro Rente verloren – und zwar lebenslang. Bei einer typischen weiteren Lebenserwartung von 20 Jahren beträgt sein Verlust zusammengerechnet rund 29.000 Euro. 

Kunden werden benachteiligt

Die Regelung der Zurich gehe zum Nachteil des Versicherungsnehmers, bestätigten nun die Richter. Anpassungsklauseln müssten „das vertragliche Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in beide Richtungen wahren.“ Auch die gesetzliche Grundlage, die die Zurich anführt, eröffne ihr keine Anpassungsbefugnis aufgrund geringerer Kapitalerträge. 

 

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Zurich kann Berufung einlegen. In diesem Fall ginge der Streit in der nächsten Instanz weiter – dann vor dem Oberlandesgericht Köln. Ob die Gesellschaft Rechtsmittel einlegen wird, konnte ein Sprecher des Lebensversicherers auf Anfrage von DAS INVESTMENT bis Redaktionsschluss nicht mitteilen.

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