Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
  • Startseite
  • Zurück zur Vorabpauschale: Was Anleger jetzt wissen müssen

Von in AnalysenLesedauer: 4 Minuten
Kundin am Laptop
Kundin am Laptop: Die Steuerabschlagszahlung per Vorabpauschale kann wieder notwendig werden | Foto: Imago Images / Pond5 Images

Schon gesehen? Nach einer zweijährigen Unterbrechung ist sie zurück: Banken berechneten im Januar wieder die Vorabpauschale, eine steuerliche Vorauszahlung auf thesaurierende Fonds. Grund dafür? Die Rückkehr der Zinsen. 2023 kletterte der Basiszins, mit dem die Abgabe berechnet wird, auf 2,55 Prozent und in diesem Jahr liegt er bei 2,29 Prozent, wodurch die Vorabpauschale für zahlreiche Fonds wieder relevant wird. Doch was bedeutet das konkret?

Achtung! Hier greift der Fiskus zu 

Vor 2018 bevorzugten Anleger in Deutschland vor allem thesaurierende Fonds. Sie machten keine jährlichen Ausschüttungen, weshalb auch keine Steuern anfielen – zumindest bis Anleger ihre Anteile mit Gewinn verkauften. Mit der Einführung der Vorabpauschale hat sich das grundlegend geändert.

Egal ob inländische oder ausländische Investmentfonds, für sie fällt nun jeweils zum Jahresbeginn die 
sogenannte Vorabpauschale an – eine vorweggenommene Besteuerung von Erträgen, die sicherstellen soll, dass Geld auch dann ans Finanzamt fließt, wenn Fonds keine oder nur geringe Gewinne ausschütten.

 

So funktioniert’s

Welche Summe der Fiskus konkret einstreicht, hängt vom Basiszins ab. Vom Bundesfinanzministerium zu Beginn eines jeden Jahres festgelegt, spiegelt er die Rendite einer Bundesanleihe wider und dient als Referenzpunkt für potenzielle Gewinne, die mit dem angelegten Kapital erzielt werden könnten. Gerade weil die Vorabpauschale so eng ans Zinsniveau gekoppelt ist, befindet sie sich seit ihrer Einführung auf einem Schlingerkurs.

Ein kurzer Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre zeigt, welche Dynamik in der Vorabpauschale steckt. 2018 startete die Maßnahme mit einem Satz von 0,609 Prozent. Bereits im Folgejahr fiel der Basiszins auf 0,364 Prozent und setzte den Abwärtstrend fort. 2020 erreichte er mit nur noch 0,049 Prozent ihren bisherigen Tiefpunkt. Für die Jahre 2021 und 2022 rutschte er sogar ins Negative, wodurch die Vorabpauschale komplett entfiel. Seit 2023 steigt der Basiszins, was zu einer deutlichen Erhöhung der Vorabpauschale führte – ein Trend, der sich auch 2024 fortsetzt.

Also Taschenrechner raus?

Um nun die Vorabpauschale zu berechnen, wird der Basiszinssatz mit einem Faktor von 0,7 und dem Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn multipliziert. Daraus ergibt sich der Basisertrag. Ist dieser größer als die Wertsteigerung, die der Fonds im Laufe der nächsten 12 Monate erfährt, fließt die Wertsteigerung als Vorabpauschale ans Finanzamt. Fällt der Basisertrag kleiner als die Wertsteigerung aus, muss der Basisertrag als Vorabpauschale gezahlt werden.

Aber keine Sorge, Banken und Broker erledigen solche Kalkulationen und die Besteuerung automatisch. Es empfiehlt sich allerdings, via Freistellungsauftrag den Sparerpauschbetrag zu nutzen. Für Ledige sind das seit 2023 1.000 Euro und für Verheiratete beläuft er sich auf 2.000 Euro. Auf diese Weise werden die Steuern nicht einbehalten und Anleger werden auf ihrem Kontoauszug keinen Hinweis auf die Besteuerung entdecken.

Und bei Verkauf? 

Veräußern Anleger ihre Fondsanteile im Laufe des Jahres, werden auch Steuern auf den Veräußerungsgewinn fällig. Um hier eine Doppelbelastung zu vermeiden, wird die Vorabpauschale vom 
Veräußerungsgewinn abgezogen. Und auch wenn der Verkauf nicht mit einem Gewinn verbunden ist, findet die Vorabpauschale trotzdem Berücksichtigung. Sie erhöht den steuerlichen Veräußerungsverlust – kann aber mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.

Vorabpauschale im Blick behalten

Ob sie gekommen ist, um zu bleiben, wird sich zeigen. Fest steht schon einmal: Die Rückkehr der Vorabpauschale bedeutet für Anleger eine steuerliche Verpflichtung mehr. Durch die automatische Berechnung und Besteuerung durch Banken und Broker wird ihnen jedoch ein Großteil der Arbeit abgenommen. Dennoch sollten Anleger im Auge behalten, wie sich diese steuerliche Regelung auf ihre Investments auswirkt, insbesondere im Hinblick auf Veräußerungen von Fondsanteilen.

 


Über den Autor:

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenskäufen/-verkäufen  (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion